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Annäherungsverbot missachtet? : Weitere Ermittlungen gegen Vater von Hanau-Attentäter

  • Aktualisiert am

Gerichtsbekannt: Der Vater des Attentäters von Hanau Bild: dpa

Der Vater des Hanauer Attentäters hat neuen Ärger mit Polizei und Justiz. Dieses Mal geht es um mehrere gerichtliche Auflagen, gegen die er verstoßen haben soll.

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          Weitere Ermittlungen gegen den Vater des Hanauer Attentäters beschäftigen Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Mann soll unter anderem wiederholt gegen ein richterliches Annäherungsverbot verstoßen haben. Mittlerweile seien in 21 Fällen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz eingeleitet worden sowie drei weitere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau am Dienstag auf dpa-Anfrage mit. Zudem wurde der Mann in der vergangenen Woche vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen.

          Mit dem Gewahrsam sollte ein Platzverweis durchgesetzt werden, wie ein Polizeisprecher sagte. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet. Der Mann soll sich mehrfach nahe dem Wohnhaus aufgehalten haben, in dem die Mutter eines der Opfer des rassistischen Anschlags vom 19. Februar 2020 lebt.

          Opfer-Angehörige „wilde Fremde“ genannt

          Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang zuvor auch wegen des Verdachts der Nachstellung und der Bedrohung gegen den Mann ermittelt, das Verfahren aber bereits teileingestellt. Verblieben sei aber der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, erklärte die Behörde.

          Der Mann ist der Vater des 43 Jahre alten Deutschen, der am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und danach seine Mutter und sich selbst getötet hatte. Der Vater war im September in einem Berufungsverfahren vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. In einem weiteren Anklagepunkt hatte das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Hanau aufgehoben und ihn vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Unter anderem hatte der Mann in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten - darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer - als „wilde Fremde“ bezeichnet.

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