https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/volkslehrer-darf-nicht-mehr-unterrichten-seine-lehren-gibt-es-nur-noch-im-netz-15991979.html

Rechte Verschwörungstheorien : Seine Lehren gibt es nur noch im Netz

Bei Youtube: der frühere Grundschullehrer N. Bild: Youtube/Der Volkslehrer/Screenshot F.A.Z.

Nikolai N. nennt sich „Volkslehrer“ und verbreitet im Internet rechte Verschwörungstheorien. Gegen seine Kündigung aus dem Schuldienst zieht er vor Gericht.

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          Die politische Willkür hat Bestand. So jedenfalls stellt es sich aus Sicht von Nikolai N. dar. Denn das Berliner Arbeitsgericht hat am Mittwoch die Klage gegen seine fristlose Kündigung mit der Begründung abgewiesen, N. sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet.

          Leonie Feuerbach
          Redakteurin in der Politik.

          Der 38 Jahre alte ehemalige Lehrer für Englisch, Musik und Sport an einer Grundschule im Wedding nennt sich auf Youtube „Der Volkslehrer“ und verbreitet dort rechte Verschwörungstheorien. Am Vortag hatte er in einem Video erklärt, der Prozess werde zeigen, ob die politische Willkür in Berlin Bestand habe oder ob tatsächlich Recht gesprochen werde. Außerdem forderte er seine Anhänger auf, zum Gericht zu kommen.

          Knapp 20 Menschen folgen dem Aufruf und sitzen am Mittwochmorgen in Saal 334 des Arbeitsgerichts in Moabit. Für sie geht es um mehr als eine Kündigungsklage: Ein Mann sagt, die Justiz sei politisch, das Urteil stehe doch eh schon fest. Das sei bei Horst Mahler nicht anders gewesen. Ein anderer sagt, sobald man die deutsche Geschichte mal „neutral und wissenschaftlich betrachten würde, würden alle schnell alt aussehen“. Eine Frau ereifert sich über die „Lügenpresse“, die nicht über die „Opfer“ der Migrationspolitik berichte.

          N. drückt sich vorsichtiger aus als seine Anhänger. Er ist groß und schlank, trägt Bart und ist vor Gericht im Jackett erschienen. In seinen Videos bei Youtube trägt er gern Trachtenjanker. Er beginnt sie stets mit einem „Hallo Freunde!“ und stellt dann im Plauderton Fragen. So wundert er sich etwa darüber, warum der Parlamentarische Rat 1948/49 in der Villa Rothschild tagte.

          Verurteilte Holocaustleugner interviewt

          Dass N. die Gesinnung seiner Unterstützer teilt, steht dennoch außer Zweifel: Er hat in seinen Videos verurteilte Holocaustleugner interviewt und seine Zuschauer aufgefordert, diese Menschen zu unterstützen. Er hat bei Demonstrationen Schilder hochgehalten und Flugblätter verteilt mit Sprüchen wie „Die Geschichte des Holocaust ist eine Geschichte voller Lügen“, „Das Deutsche Reich besteht weiterhin fort“ und „Das Grundgesetz ist keine Verfassung.“

          Ist es nicht klar, dass so jemand kein Lehrer sein kann? Nicht ganz. Denn angestellte Lehrer wie N. es war, unterliegen im Gegensatz zu Beamten keinem privaten Mäßigungsgebot. Zudem hatte es keinerlei Beschwerden von Eltern, Schülern oder Kollegen gegeben, wie N.s Anwalt betont. Auch habe sein Mandant im Unterricht nicht über die Themen seines Videokanals gesprochen.

          Allerdings müssen sich auch angestellte Lehrer zumindest zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Und N. hatte einmal erklärt, seine Schüler wüssten über den Kanal Bescheid und fänden es cool, wie viele Abonnenten er habe.

          N. liebt Aufmerksamkeit, das wird vor Gericht und in seinen Videos deutlich. Insofern ist der Rechtsstreit auch ein Glücksfall für ihn: Mehr als 59000 Abonnenten hat sein Kanal inzwischen – vor Bekanntwerden der Kündigung waren es um die 2500. Doch N. will noch mehr: Für Samstag hat er „die erste Volkslehrer-Demo“ angekündigt. Er möchte vor dem Kanzleramt „eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der desaströsen Migrationspolitik“ abhalten und im Anschluss mit seinen Unterstützern vor dem Reichstag Lieder singen, etwa „Es dröhnet der Marsch der Kolonne“ von 1933.

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