Urteil im Fall „Horst Arnold“ : Eine erlogene Vergewaltigung
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Geschichtenerzählerin: Auch zur Urteilsverkündung erscheint Heidi K. mit Sonnenbrille und Perücke. Bild: dpa
Urteil im Fall „Horst Arnold“: Heidi K., die ihren ehemaligen Kollegen der Vergewaltigung bezichtigt hatte, muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Sie wollte offenbar lediglich einen Konkurrenten ausstechen.
Weil sie ihren einstigen Kollegen Horst Arnold zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt und ihn damit ins Gefängnis gebracht hatte, ist die 48 Jahre alte Lehrerin Heidi K. aus Rothenfelde in Niedersachsen am Freitag vom Landgericht Darmstadt wegen Freiheitsberaubung „in mittelbarer Täterschaft“ zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Mit dem Urteil haben die Darmstädter Richter versucht, einen der wohl spektakulärsten Justizirrtümer der jüngeren Zeit zu korrigieren.
Die Kammer blieb mit dem Strafmaß zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Angeklagte hatte bis zuletzt auf dem Vorwurf beharrt, ihr Kollege Horst Arnold habe sie im August 2001 an der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim während einer großen Pause in einem Biologie-Vorbereitungsraum anal vergewaltigt.
„Ein nichtiger Anlass genügte ihr“
Wie die Vorsitzende Richterin Barbara Bunk sagte, konnte aber bewiesen werden, dass die Angeklagte „definitiv gelogen“ haben. Um die falsche Anschuldigung glaubhaft zu machen, sei Heidi K. sogar so weit gegangen, sich nachträglich selbst Verletzungen zuzufügen. So habe eine Gynäkologin bei ihr drei Wochen nach der behaupteten Vergewaltigung eine Analfissur entdeckt, die zwei andere Ärztinnen 14 Tage zuvor trotz eingehender Untersuchungen nicht hätten entdecken können.
Als besonders „erschreckend“ hat sich nach den Worten der Richterin herausgestellt, dass der Angeklagten ein „nichtiger Anlass“ genügt habe, ihren Kollegen mit einer so schwerwiegenden Lüge ins Gefängnis zu bringen. Das passe allerdings in das Bild, das der psychiatrische Sachverständige Norbert Leygraf von der Frau gezeichnet habe. Heidi K. habe ihrer Umgebung jahrzehntelang unzählige Schreckens- und Leidensgeschichten aufgetischt, um Mitleid und Zuwendung zu erfahren.
Der Gutachter hatte von einer „histrionischen Persönlichkeitsstörung“ der Angeklagten gesprochen. Sie habe den Drang, als „besondere Persönlichkeit“ wahrgenommen werden zu wollen, gepaart mit einer „ausgeprägten Egozentrik“ ohne Rücksichtnahme auf Bedürfnisse anderer.
Elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung verletzt
Horst Arnold war im Juni 2002 von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Weil der Mann auch im Gefängnis noch unbeugsam seine Unschuld beteuerte, galt er als uneinsichtig und musste die Strafe bis auf den letzten Tag verbüßen. Nach seiner Haftentlassung erreichte der Gymnasiallehrer dann mit Hilfe seines Anwalts Hartmut Lierow ein Wiederaufnahmeverfahren.
Im Juli 2011 sprach ihn daraufhin das Landgericht Kassel wegen „erwiesener Unschuld“ vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Nach Auffassung der Kasseler Richter hatte die Darmstädter Kammer seinerzeit bei der Urteilsfindung „elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung“ verletzt.
Kaum ein Jahr nach seiner juristischen Rehabilitation starb Horst Arnold im Alter von 52 Jahren an Herzversagen. Er hatte zwischenzeitlich weder eine Wiedereinstellung noch eine finanzielle Wiedergutmachung erreichen können.
„Die Justiz würde sich gern bei Herrn Arnold entschuldigen“, sagte die Vorsitzende Richterin am Ende ihrer mehr als eine Stunde dauernden Begründung des Urteils. Da das leider nicht mehr möglich sei, könne sie nur seine Angehörigen und Hinterbliebenen, die jahrelang mit ihm gelitten hätten, um Entschuldigung bitten.
Bei der Mutter Arnolds flossen Tränen der Erleichterung. Die 77 Jahre alte Frau fand am Ende des langwierigen Prozesses aber auch Worte der Dankbarkeit dafür, dass sich das Gericht ausreichend Zeit genommen habe, die Wahrheit zu ergründen. Die Angeklagte nahm das Urteil scheinbar ungerührt auf. Ihr Verteidiger Torsten Rock kündigte an, eine mögliche Revision des Urteils prüfen zu wollen.