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Prozess in Dresden : Täter erhielten keinen Auftrag für Juwelendiebstahl

  • Aktualisiert am

Justizbeamte und Angeklagte am 3. Februar 2023 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden. Bild: AFP

Vielmehr hätten die Täter die Verkaufsmöglichkeit für die Diamanten als gut eingeschätzt – und dafür auch das Umschleifen der Steine in Betracht gezogen.

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          Im Prozess um die gestohlenen Juwelen aus dem Grünen Gewölbe hat der älteste Angeklagte am Freitag erklärt, dass es keinen Auftraggeber für den Diebstahl gegeben habe. Vielmehr hätten die Täter die Verkaufsmöglichkeit für die Diamanten als gut eingeschätzt und dafür auch das Umschleifen in Betracht gezogen.

          Die im November 2019 gestohlenen Diamanten und Brillanten im Wert von knapp 114 Millionen Euro haben einen historischen Schliff und sind deshalb leicht identifizierbar. Man habe diverse Angebote gehabt, allerdings wisse er nicht, was mit den noch fehlenden Schmuckstücken passiert sei. Einen Teil der Beute hatten die Angeklagten mit Aussicht auf eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vor Weihnachten zurückgegeben.

          Der zurückgegebene Schmuck ist jedoch erheblich beschädigt. Vertreter des Freistaats Sachsen, der auf Schadenersatz in Höhe von 89 Millionen Euro klagt, warfen den Angeklagten am Freitag ein „rücksichtsloses Vorgehen“ bei der Rückgabe der Juwelen vor.

          So seien diese, offenbar um Spuren zu verwischen, mit einem Reinigungsmittel behandelt und dabei schwer beschädigt worden. Damit seien neue Straftatbestände erfüllt. Die Verteidigung wies das zurück und zweifelt die Schadenshöhe grundsätzlich an.

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