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Ein Toter in Stuttgart : Haftbefehl wegen Mordes nach Tat mit Schwert erlassen

Stuttgart: Der abgesperrte Tatort am Mittwochabend Bild: dpa

„Wir vermuten, dass das Motiv in der persönlichen Beziehung zum Opfer liegt.“ Die Polizei hat nach der Bluttat mit einer Art Schwert in Stuttgart keinen Hinweise auf politische oder religiöse Motive.

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          Diese Gewalttat könnte als „Schwert-Mord“ in die Stuttgarter Kriminalitätsgeschichte eingehen: Gegen 18 Uhr hat am frühen Mittwochabend ein 28 Jahre alter Mann auf einen 36-Jährigen so lange eingestochen, bis der blutend zu Boden fiel und verstarb. Auch ein Notarzt konnte dem Mann nicht mehr helfen.

          Rüdiger Soldt
          Politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

          Nachdem der mutmaßliche Täter zunächst mit dem Fahrrad und zu Fuß geflüchtet war, konnte die Polizei ihn am Mittwochabend wenige Stunden nach der Tat festnehmen. Am Donnerstag gab es nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftprüfungstermin. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft hat der Verdächtige die Tat in einer ersten Vernehmung gestanden. Es werde wegen Mordes ermittelt. 

          Der mutmaßliche Täter soll nach Informationen von FAZ.NET wahrscheinlich jordanischer Staatsbürger sein, er kam Anfang 2015 – vor dem Beginn der Flüchtlingskrise – nach Deutschland. Die Ermittler fanden bei der Durchsuchung seiner Wohnung jordanische Urkunden, wahrscheinlich ist er nach 2015 noch einmal nach Jordanien ausgereist. Fragwürdig ist, warum das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (Bamf) seine wahre Identität nicht feststellte und mit welchen Papieren es ihm gelang, trotz Flüchtlingsstatus wieder auszureisen. Bei den Sicherheitsbehörden war er über einen gewissen Zeitraum als „unbekannt verzogen“ registriert.

          Das Opfer soll kasachischer Herkunft sein, aber in Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Offenbar ahnte das Opfer, dass ihm Schlimmes drohte, denn er schickte seine elf Jahre alte Tochter vor der Begegnung mit seinem Mörder weg, versuchte in ein Auto zu flüchten.  

          Bislang ist über die Motive des mutmaßlichen Täters und über seine Persönlichkeit wenig bekannt: Der Mann sei polizeibekannt gewesen. Durch welche Straftaten der mutmaßliche Täter zuvor aufgefallen ist und ob es Vorstrafen gibt, ist aber noch unbekannt. Das Motiv könnte in der persönlichen Beziehung der beiden Männer liegen: Sie sollen gemeinsam in einem der Hochhäuser in der Fasanensiedlung in einer Wohngemeinschaft gelebt haben, diese Gemeinschaft soll kurz vor der Tat nicht mehr existiert haben. „Wir vermuten, dass das Motiv in der persönlichen Beziehung zum Opfer liegt, Hinweise auf politische oder religiöse Motive haben wir bislang nicht“, sagte der Sprecher der Polizei im Gespräch mit der F.A.Z.

          In den sozialen Medien kursierten kurze Zeit nach der Tat zwei Videos, die den mutmaßlichen Mord dokumentieren und die von der Polizei mittlerweile als Beweismittel gesichert worden sind. Das Verbreiten von Bildern, die einen „höchstpersönlichen Lebensbereich“ verletzen, kann nach Paragraph 201a im Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. „Wir prüfen, wer die Videos gemacht hat und ob es strafbar ist. Es hängt davon ab, was genau gefilmt worden ist“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

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