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Steuerhinterziehung : Strafbefehl gegen Alice Schwarzer

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Alice Schwarzer hatte ein Konto in der Schweiz Bild: dpa

Alice Schwarzer muss einem Bericht zufolge eine Strafzahlung im sechsstelligen Bereich leisten. Die von ihr gestellte Selbstanzeige war nicht korrekt – damit entfällt die strafbefreiende Wirkung.

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          Das Amtsgericht Köln hat nach einem Bericht „Bild am Sonntag“ einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen Alice Schwarzer erlassen. „Ja, es stimmt, dass mein Steuerverfahren abgeschlossen ist“, bestätigte Schwarzer gegenüber der Zeitung. „Wie zu erwarten via Strafbefehl.“ Die Strafzahlung soll sich auf einen sechsstelligen Betrag belaufen, im niedrigstelligen Bereich.

          Im November 2013 hatte die Publizistin eine Selbstanzeige beim Finanzamt Gummersbach gemacht und Steuern nachgezahlt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und befand die Selbstanzeige als nicht korrekt. Damit war ihre strafbefreiende Wirkung ungültig.

          Schwarzer hatte seit den 80er Jahren mit Zins und Zinseszins knapp vier Millionen Euro bei der Züricher Privatbank Lienhardt & Partner angehäuft. Dabei handelte es sich vor allem um Honorare für ihre Bücher und Vorträge.

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