Spanien : Sechs Jahre Haft für Mann von Infantin Cristina
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Die spanische Infantin Cristina und ihr Ehemann verlassen den Gerichtssaal in Palma de Mallorca (Archivbild vom Mai 2016). Cristina wurde jetzt freigesprochen. Bild: dpa
Der Korruptionsprozess gegen Mitglieder der spanischen Königsfamilie ist vorbei. Cristina, die Schwester des Königs, muss nicht in Haft – aber ihr Mann Iñaki Urdangarín.
Fast acht Monate hatte sich das Gericht mit dem Urteil Zeit gelassen. In der spanischen Presse war von einem „historischen Augenblick“ die Rede, als am Freitagmittag in Palma de Mallorca der erste Prozess zu Ende ging, in dem ein Mitglied des spanischen Königshauses auf der Anklagebank saß. Acht Jahre Haft hatte die Nebenklage für Cristina von Bourbon wegen Beihilfe zum Steuerbetrug gefordert. Doch die Schwester des spanischen Königs Felipe VI. wurde freigesprochen; sie muss nur 262000 Euro ans Finanzamt zahlen.
Aber der Schwager des Monarchen, Cristinas Ehemann Iñaki Urdangarin, wurde in dem Korruptionsverfahren mit insgesamt 18 Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monate sowie einer Geldstrafe von gut einer halben Million Euro verurteilt. Das Ehepaar hielt sich am Freitag in Genf auf, wo die 51 Jahre alte Cristina für die Stiftung einer spanischen Bank arbeitet.
Der Prozess gegen seine Schwester bedeutete einen Rückschlag für König Felipe, der sich seit der unrühmlichen Abdankung seines Vaters Juan Carlos im Sommer 2014 bemüht, das Vertrauen der Spanier in ihr Königshaus zurückzugewinnen. Nicht nur für die königliche Familie war es schmerzhaft zu sehen, wie Cristina neben den 17 weiteren Angeklagten in der zum Gerichtssaal umgebauten Schulaula in Palma de Mallorca Platz nehmen musste. Zugleich zeigte das Verfahren aber auch, dass das Königshaus in Spanien keine Sonderrechte genießt.
Der Titel wurde Cristina trotzdem aberkannt
Die königliche Familie ging trotzdem auf Distanz zu Cristina. Felipe hatte schon vor zwei Jahren seiner Schwester und seinem Schwager den Titel der Herzöge von Palma aberkannt. Vergeblich hatte der König zudem versucht, die Infantin zum Verzicht auf ihre dynastischen Rechte zu bewegen. Sie steht an sechster Stelle in der Thronfolge. Auch dem Druck, sich von ihrem Mann zu trennen, hatte sich die Mutter von vier Kindern widersetzt. Sie hält weiter zu dem 1968 im Baskenland geborenen Sportler.
Der fast zwei Meter große Iñaki Urdangarin war in den neunziger Jahren mit der spanischen Handballnationalmannschaft Olympia-Dritter und Vizemeister bei den Europameisterschaften geworden.
Gerichtsurteil : Freispruch für spanische Infantin Cristina
Seine Bekanntheit und die Nähe zur Königsfamilie nutzte Urdangarin später, um seinen eigenen Reichtum zu mehren. Gemeinsam mit seinem früheren Lehrer Diego Torres, der in Palma jetzt zu acht Jahren und sechs Monate Haft verurteilt wurde, leitete er die vermeintlich gemeinnützige Stiftung „Noos“, mit deren Hilfe er für die Regionalregierungen der Balearen und von Valencia Sportveranstaltungen und Konferenzen zu überhöhten Preisen organisierte. Laut der Anklageschrift veruntreuten sie dabei insgesamt rund sechs Millionen Euro. Urdangarin drohten wegen des Missbrauchs öffentlicher Mittel, Dokumentenfälschung, Geldwäsche, Rechtsbeugung, Betrug und Steuerhinterziehung ursprünglich sogar eine Freiheitsstrafe von gut 19 Jahren.
Die Infantin selbst beharrte bis zuletzt darauf, dass sie „überhaupt nichts“ mit den Geschäften ihres Ehemanns zu tun hatte. Urdangarin habe immer die Kontrolle über die Stiftung und ihre gemeinsame Firma Aizoon gehabt.
Die Antikorruptionsorganisation hatte acht Jahre Haft gefordert
Letztlich war es die rechtsgerichtete Organisation „Manos Limpias“ (Saubere Hände), die durchgesetzt hatte, die Infantin überhaupt vor Gericht zu bringen. Die Staatsanwaltschaft wollte Cristina nicht anklagen und hielt sie bis zuletzt für unschuldig. Die Antikorruptionsorganisation, die als Nebenklägerin auftrat, verlangte dagegen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, weil die Infantin „Komplizin“ bei den Vergehen ihres Ehemanns war. In Spanien können Bürger oder andere Gruppen „Volks-Anklagen“ erheben, auch wenn sie nicht unmittelbar selbst geschädigt wurden.
Diese Möglichkeit hatten die „Sauberen Hände“ auch in anderen Prozessen genutzt, bis bekannt wurde, dass es bei ihnen selbst alles andere als sauber zuging. Der Gründer Miguel Bernard und mehrere weitere Mitglieder wurden festgenommen und wegen Erpressung angeklagt: Cristinas Anwälte hatten Anzeige erstattet, nachdem die Organisation angeboten hatte, gegen die Zahlung von drei Millionen Euro auf die Anklage zu verzichten. In anderen Prozessen glückten diese Erpressungsversuche, die über eine zweite Organisation, die vorgab, Bankkunden zu vertreten, vor allem Geldinstitute betrafen.
König Felipe, der in Madrid das Thyssen-Museum besuchte, als das Urteil erging, wollte sich nicht öffentlich zum Freispruch seiner Schwester äußern. Das Königshaus bekundete in knappen Worten nur seinen „absoluten Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz“. Cristina hält das Urteil gegen ihren Mann dagegen für „ungerecht“, teilte ihr Anwalt mit. Für sie sei er weiter unschuldig.