Fall Alessio : Diagnose: akute Lebensgefahr
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Der Fall Alessio muss noch eingehend aufgearbeitet werden. Bild: dpa
Nach dem Tod eines drei Jahre alten Jungen aus Lenzkirch wird das zuständige Jugendamt scharf kritisiert. Warnung seien reihenweise ignoriert worden, heißt es in einem unveröffentlichten Prüfbericht, der FAZ.NET vorliegt.
Im Fall Alessio wächst die Kritik am zuständigen Jugendamt im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sowie FAZ.NET werden in dem bisher unveröffentlichten Prüfbericht des für die Rechtsaufsicht zuständigen Freiburger Regierungspräsidiums die Abläufe im Jugendamt überaus kritisch bewertet: Bei der Diskussion des Falles seien die Warnungen von niedergelassenen Ärzten und vom Universitätsklinikum Freiburg teilweise ignoriert und nicht bis zur Dezernatsleiterin und zur Fachbereichsleitung weiter gegeben worden.
Ein alarmierender Brief des Universitätsklinikums Freiburg sei wirkungslos geblieben, ebenso die dringende Bitte der Kinderärztin Monika Spitz-Valkoun, den Jungen aus der Familie herauszunehmen. „Nach Kenntnis der Befunde der Kinderklinik, des Kinderschutzzentrums und der Rechtsmediziner“, heißt es in dem Brief der Ärztin vom 11. September 2014, der FAZ.NET vorliegt, „sowie aufgrund meiner eigenen Befunde denke, das sich diese beiden Kindern den Großteil ihres Lebens in akuter Lebensgefahr befunden haben.“ Alessio hatte noch eine jüngere Halbschwester.
Als es Mitte Dezember 2014 um die Entscheidung gegangen sei, ob man den drei Jahre alten Alessio in die alleinige Verantwortung seines Stiefvaters und einer Dorfhelferin habe geben können, so das Urteil der Fachleute des Regierungspräsidiums, hätte die Gefährdungssituation für das Kind noch einmal gründlich analysiert werden müssen. Eine „neue, an die geänderte Situation angepasste Gefährdungsanalyse“ sei in den geprüften Akten jedoch nicht enthalten gewesen.
Wurde das „Sechsaugenprinzip“ verletzt?
Auch wird in dem Prüfbericht herausgearbeitet, dass die „Verlässlichkeit der großfamiliären Unterstützung“ nur unzureichend nachgewiesen sei. Schwach belegt seien auch die Anhaltspunkte für eine angebliche, positive Verhaltensänderung des Stiefvaters, der seit Mai 2014 „jede Kommunikation“ über die angebotene „Sozialpädagogische Familienhilfe“ (SPFH) abgelehnt habe. Außerdem seien die Gründe für das Scheitern der seit 2013 eingesetzten Hilfskonzepte nur unzureichend analysiert worden. Bei der Übergabe des Berichts an das Landratsamt hatte das Regierungspräsidium nur verlangt, die Kommunikation innerhalb der Hilfsnetzwerke zu verbessern und die Abläufe genauer zu dokumentieren. „Vor Ort bestand das Hilfenetz letztlich nur aus der Dorfhelferin“, ansonsten habe im es im Januar nur noch eine zeitweise Unterstützung des Stiefvaters durch seine Familie gegeben. Mit der Familientherapie habe man im Januar gerade erst begonnen gehabt.
Alessio war am 16. Januar 2015 von seinem Stiefvater schwer verletzt in eine Kinderarzt-Praxis in Titisee-Neustadt eingeliefert worden. Trotz notärztlicher Hilfe war er dort an seinen schweren inneren Verletzungen gestorben. Gegen den Vater wird wegen Totschlags ermittelt. Gegen das Landratsamt und die Verantwortlichen im Jugendamt des Landkreises prüft die Staatsanwaltschaft Freiburg verschiedene Strafanzeigen, die Tatvorwürfe lauten Sorgfaltspflichtverletzung und fahrlässige Tötung.
Trotz vielfacher Warnungen der Ärzte hatte das Jugendamt Mitte Dezember 2014 entschieden, den Jungen bei seinem Stiefvater und einer „Dorfpflegerin“ zu lassen, obwohl die Mutter wegen eines längeren Klinikaufenthalts abwesend war. Ein Sprecher des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sagt zu den Vorwürfen: „Man sah im Dezember eine gute Entwicklung. Die Familie war kooperationsbereit.“ Es wäre anders gewesen, wenn die Familie zum Beispiel die regelmäßige Vorstellung Alessios beim Kinderarzt abgelehnt hätte. Dann hätte man mit einer Inobhutnahme vor dem Familiengericht möglicherweise Erfolg haben können.
Kritisiert wird das Vorgehen des Landratsamtes auch von dem Frankfurter Jugendrechtsfachmann und Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo (Goethe-Universität). Er wirft dem Landratsamt vor, dass die verhängnisvolle Entscheidung nicht kollektiv gefasst worden sei, sondern wahrscheinlich von einer Fachkraft: „Bei der Erstellung eines Hilfeplans sollen nach dem Willen des Gesetzgebers mehrere Fachkräfte beteiligt sein, bei der Gefährdungsbewertung müssen mehrere Fachkräfte beteiligt sein“, sagte Salgo FAZ.NET.
Der Sprecher des Landratsamtes sagte hingegen, im Dezember sei die veränderte Situation selbstverständlich im Team besprochen worden, es gelte das „Sechsaugenprinzip“, im Oktober seien sogar externe Fachleute zu Beratung herangezogen worden. Das Regierungspräsidium Freiburg hat nur die Rechtsaufsicht über das Jugendamt des Landkreises; für eine genauere inhaltliche Bewertung soll vom Landratsamt demnächst eine Experten-Kommission eingesetzt werden.