Totes Mädchen in Salzgitter : Jugendliche Verdächtige schweigen
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Salzgitter: Einsatzkräfte der Polizei stehen an einem Waldrand. Die Polizei hat bei der Suche nach einem 15 Jahre alten Mädchen in einer Grünanlage im niedersächsischen Salzgitter eine junge Frauenleiche gefunden. Bild: dpa
Ersten Ergebnissen zufolge sei die 15-Jährige erstickt worden. Ein 14 Jahre alter Junge befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Er und ein weiterer 13-Jährige Verdächtige schweigen zu den genaueren Umständen der Tat.
Die 15 Jahre alte Jugendliche, die in Salzgitter gewaltsam zu Tode gekommen ist, wurde offenbar erstickt. Die Obduktion ihres Leichnams hat ergeben, dass sie an Sauerstoffmangel gestorben ist. Das teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Donnerstag mit. Die beiden erst 13 und 14 Jahre alten mutmaßlichen Täter machen bisher keine Aussagen zu dem Geschehen.
Die Jugendliche war am Sonntag zunächst vermisst gemeldet worden. Ihr Leichnam war dann am Dienstag auf einer Grünfläche im Stadtteil Fredenberg gefunden worden. Sowohl das Opfer wie auch die beiden dringend Tatverdächtigen wohnen unweit von dem Fundort entfernt. Alle drei besuchten dieselbe Schule und kannten sich. Nach Darlegung der Ermittler soll sich zwischen der Jugendlichen und den mutmaßlichen Tätern, die aus russischstämmigen Familien kommen, eine Feindschaft entwickelt haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht davon aus, dass die Tat nicht spontan erfolgte, sondern heimtückisch gegen das arglose Opfer.
Die Behörde ermittelt daher wegen Mordverdachts. Hinweise auf eine Sexualstraftat liegen nicht vor. Der 14 Jahre alte Tatverdächtige soll bis auf weiteres in Untersuchungshaft verbleiben, der 13 Jahre alte Tatverdächtige ist noch nicht strafmündig und darf auch noch nicht inhaftiert werden. Allerdings wurde das Jugendamt über die Ermittlungen informiert, das nun über das weitere Vorgehen berät.
Täter, die jünger als 14 Jahre sind, können in Deutschland nicht strafrechtlich belangt werden. Sie gelten vor Gericht als Kinder und sind deshalb strafunmündig. Allerdings können Maßnahmen wie der Entzug des Sorgerechts oder die Unterbringung in einem Heim angeordnet werden. Ab einem Alter von 14 Jahren ist man „bedingt strafmündig“. Das bedeutet: Die individuelle Fähigkeit des Jugendlichen, Unrecht zu erkennen, muss vor Gericht ausdrücklich festgestellt werden. Zudem gilt das Jugendstrafrecht. Hier geht es eher darum, erzieherisch einzuwirken, als zu bestrafen. Menschen ab 18 gelten grundsätzlich als erwachsen.
Bis zum Alter von 21 werden sie strafrechtlich aber als „Heranwachsende“ angesehen. Das bedeutet: Ist der Täter aufgrund seiner individuellen Reife zum Tatzeitpunkt eher jugendlich als erwachsen, oder die Tat ist als typische Jugendverfehlung zu bewerten, kann noch das Jugendstrafrecht herangezogen werden. Nach dem 21. Geburtstag gelten Täter vor Gericht uneingeschränkt als erwachsen und werden stets nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft.