Nach Staufener Missbrauchsfall : „Das Darknet abschalten“
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Johannes-Wilhelm Rörig, Bundesbeauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Bild: dpa
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung stellt deutliche Forderungen: Die Auswahl von Familienrichtern müsse verändert werden und das Darknet solle abgeschaltet werden. Im Kampf gegen Kindesmissbrauch seien das aber nur erste Schritte.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat Schlussfolgerungen aus dem schweren pädokriminellen Verbrechen in Staufen gezogen und Veränderungen bei der Auswahl von Familienrichtern sowie in der Sozialgesetzgebung verlangt. „Der Kampf gegen Kindesmissbrauch ist keine befristete Aufgabe, es muss Veränderungen geben. Leider ist das Darknet derzeit ein Paradies für Pädokriminelle, man sollte es abschalten“, sagte Rörig anlässlich eines Besuchs in der baden-württembergischen Kinderschutzkommission.
Rörig forderte etwa, dass es künftig zwischen den Jugendämtern und den Familiengerichten einen verbindlichen Informationsaustausch geben muss, damit die Einhaltung von Auflagen der Familiengerichte zuverlässiger funktioniert.
Im Staufener Fall war ein neun Jahre alter Junge von seiner Mutter und seinem Stiefvater mehrfach missbraucht, vergewaltigt und von 2015 bis 2017 in einem pädokriminellen Täterring zur „Prostitution“ angeboten worden. Die Familiengerichte und das Jugendamt hatten die Kontaktverbote unzureichend kontrolliert.
Rörig forderte auch, im Gerichtsverfassungsgesetz die Voraussetzungen zur Ernennung für Familienrichter zu verschärfen: Drei Jahre Berufserfahrung und Kenntnisse des Jugendhilferechts, der Psychologie, der Pädagogik und der sozialen Arbeit sollten die Richter künftig nachweisen müssen. Außerdem müssten Landesregierungen den Landkreisen künftig eine Empfehlung geben dürfen, wie viele Fälle ein Jugendamtmitarbeiter höchstens bearbeiten sollte.
Das ist nicht so einfach, denn die Jugendhilfe ist eine „weisungsfreie Pflichtaufgabe“ der Kommunen. Für die Jugendämter gibt es nur eine Rechtsaufsicht, die in der Regel von Regierungspräsidien und den Landesinnenministerien ausgeübt wird. Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) würde gern auch eine Fachaufsicht über die Jugendämter ausüben. Das lehnen die Landkreise mit dem Verweis auf die Selbstverwaltungsgarantie im Grundgesetz ab. Ein Kompromiss könnte die Einsetzung von Ombudsleuten sein, die im Konfliktfall zwischen Betroffenen und Jugendämtern vermitteln.