Aus Berlin nach Istanbul :
Mitglied des Remmo-Clans setzt sich ab

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Muhamed Remo im Gerichtssaal: Der 31 Jahre alte Mann gehört einer arabischstämmigen Großfamilie an.

Er hatte sich in Berlin als Müllmann verkleidet und einen Geldtransporter überfallen. Jetzt konnte sich Muhamed Remo offenbar absetzen, weil es keinen Platz im Haftkrankenhaus für ihn gab.

Ein verurteilter Straftäter aus dem Remmo-Clan hat sich offenbar aus Berlin in die Türkei abgesetzt, obwohl er noch eine mehrjährige Gefängnisstrafe absitzen müsste.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Wochenende, dass der 31 Jahre alte Muhamed Remo aus der Haft entlassen worden ist. „Spiegel TV“ hatte vorher berichtet, dass er daraufhin nach Istanbul geflogen sei.

Remo ist trotz der anderen Schreibweise seines Nachnamens ein Neffe von Clanchef Issa Remmo. Er und drei bis heute unbekannte Komplizen hatten sich am 21. Februar 2021 in Berlin als Müllmänner verkleidet, maskiert und mit Schreckschusswaffen einen Geldtransporter überfallen. Sie erbeuteten 648 500 Euro, ein fünfter Mann fuhr den Fluchtwagen. Remo konnte wegen seiner Kokainsucht überführt werden – seine tropfende Nase hatte Spuren hinterlassen.

Im September 2021 wurde er wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Festgestellt wurde außerdem eine schwere, krankhafte seelische Störung aufgrund der Rauschgiftabhängigkeit. Deswegen hatte Remo Anspruch auf eine bis zu zweijährige Entziehungskur in einem Haftkrankenhaus. In so einem Krankenhaus gab es für ihn aber bis zuletzt keinen Platz. Sein Anwalt stellte schließlich einen Antrag auf „sofor­tige Verlegung“, die Strafvollstreckungskammer ordnete am 3. Februar stattdessen Remos Entlassung an. Die Übergangshaft bis zum Entzug habe bereits übermäßig lange gedauert. Die Polizei wurde darüber offenbar nicht informiert.

Das Problem ist eigentlich schon lange bekannt. Erst im November hatte das Präsidium des Berliner Land­gerichts laut „Tagesspiegel“ in einem Schreiben mitgeteilt, die Strafvoll­streckungskammern sähen die konkrete Gefahr, „die geschilderten Missstände“ könnten zu der rechtlichen Einschätzung führen, dass im Maß­regel­vollzug eine „ausreichende Behandlung von Untergebrachten nicht gewährleistet ist“. Das könne „eine Entlassung von für die Allgemeinheit gefährlichen Untergebrachten zur Folge haben“. Die von den Grünen geführte Gesundheitsverwaltung, die für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs zuständig ist, hatte danach erklärt, dass alle Möglichkeiten, die Insassen innerhalb des überfüllten Krankenhauses umzuverteilen, „alternativlos erschöpft“ seien. Es fehlten die nötigen 46 Millionen Euro im Landeshaushalt, um ein weiteres Gebäude auszubauen.

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