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Prozess in Fulda : Ex-Schulleiter gesteht sexuellen Missbrauch von Kindern

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Der Angeklagte (r) sitzt vor dem Prozessbeginn gegen den ehemaligen Schulleiter vor dem Landgericht neben seinem Verteidiger Jochen Kreissl. Bild: dpa

Er soll sich an schlafenden Kindern vergangen und dies mit dem Handy gefilmt haben – jetzt muss sich ein ehemaliger Grundschuldirektor aus Osthessen vor Gericht verantworten. Einen Teil der Taten, die ihm zur Last gelegt wurden, gibt er zu.

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          Vor dem Landgericht Fulda hat am Mittwoch der Prozess gegen einen ehemaligen Grundschulleiter wegen des Vorwurfs des mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs begonnen. Wie zuvor von seiner Verteidigerin angekündigt, habe der Mann ein Teilgeständnis abgelegt, sagte Gerichtssprecher Patrick Krug der Deutschen Presse-Agentur. Laut Anklage soll der 47-Jährige aus Osthessen bei mehreren Freizeiten sowie einer Klassenfahrt nachts sexuelle Übergriffe auf schlafende Kinder und Jugendliche begangen haben. Insgesamt legt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ihm 64-fachen Missbrauch von Kindern zur Last sowie 35 Fälle, in denen er sich an Jugendlichen vergangen haben soll. Nach Angaben Krugs geht es um bis zu 20 mögliche Opfer, die alle männlich und zur Tatzeit noch minderjährig gewesen seien.

          Zeitraum der Taten von 1998 bis 2021

          Der Mann soll zudem Missbrauchsabbildungen besessen und verbreitet haben. Die Taten sollen sich über einen Zeitraum von 1998 bis 2021 erstreckt haben. Welche der Vorwürfe er konkret einräumte, wurde nicht bekannt. Zum Schutz der zur Tatzeit noch minderjährigen Opfer ist die Öffentlichkeit weitgehend von dem Prozess ausgeschlossen. So wurde die Anklageschrift am Mittwoch nur zu einem kleineren Teil und anonymisiert verlesen, danach ging die Verhandlung hinter verschlossenen Türen weiter.

          Die Einlassung des Mannes solle an diesem Donnerstag fortgesetzt werden, sagte Krug. Dann sollen auch Videodateien in Augenschein genommen werden, darunter auch solche, mit denen der Angeklagte Missbrauchshandlungen dokumentiert haben soll. Auch andere Dinge, die bei dem 47-Jährigen gefunden wurden, würden gesichtet, hieß es. Die Verhandlung werde auch weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

          Jüngste Opfer zwischen 7 und 9 Jahre alt

          Laut Generalstaatsanwaltschaft soll der pensionierte Ex-Lehrer die Freizeiten teils selbst organisiert haben. Wiederholt soll er nachts in die Zimmer der schlafenden Jungen gegangen, ihre Bettdecken und Unterwäsche beiseite geschoben, ihre Genitalien berührt und daran manipuliert haben. In mehreren Fällen soll er auch Oralverkehr an ihnen ausgeübt haben. Die Taten habe er mit seinem Handy gefilmt.

          Die jüngsten Opfer sollen etwa zwischen 7 und 9 Jahre alt gewesen sein. Auch beim Schwimmunterricht soll er in den Umkleideräumen nackte Kinder gefilmt und dabei auf ihre Genitalien fokussiert haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, kinderpornografische Bilder und Videos auf Datenträgern besessen zu haben.

          Die Verteidigerin des Mannes hatte vor Prozessbeginn bereits angekündigt, dass ihr Mandant von den insgesamt 114 angeklagten Taten 32 voraussichtlich bestreiten und die übrigen einräumen werde. Die Ermittlungen gegen den Mann waren nach einem Hinweis aus den USA ins Rollen gekommen. Dadurch sei der Angeklagte in Verdacht geraten, kinderpornografisches Material zu besitzen, wie der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), Sebastian Zwiebel, sagte. Bei der Auswertung von Daten nach einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes habe sich dann im Rahmen einer digitalforensischen Untersuchung der Hinweis „auf tatsächlichen sexuellen Missbrauch“ ergeben.

          Nach Angaben des Gerichtssprechers sieht das Gesetz für den Fall einer Verurteilung des Mannes eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor - „und auch hätte die Kammer für den Fall der Verurteilung zu prüfen, ob gegen den Angeklagten die Sicherungsverwahrung anzuordnen ist“. Für den Prozess sind bisher fast 40 Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt.

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