Approbation im Eilverfahren
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Der aus Syrien stammende Arzt Alaa M. (rechts im Bild) am ersten Prozesstag am 19. Januar 2022 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Bild: AFP
In Frankfurt steht ein syrischer Arzt vor Gericht, der in seiner Heimat gefoltert haben soll. 2015 kam er nach Deutschland. Es dauerte nur zwei Monate, bis er auch hier Patienten behandeln durfte.
Der Zeuge ist ein junger Mann, schlank, hochgewachsen, dunkler Teint. Er spricht Arabisch. Der Dolmetscher, der neben ihm in einem der Gerichtssäle des Frankfurter Oberlandesgerichts Platz genommen hat, übersetzt: „Wir waren in einem Zustand, dass wir dachten: Der Tod ist uns lieber, als das hier weiter durchzustehen.“ Zwei Stunden lang hat der Zeuge zuvor beschrieben, was er im Sommer 2012 im Militärkrankenhaus im syrischen Homs gemeinsam mit anderen Inhaftierten, die das Regime dort festhielt, erlebte. Ein Arzt schlug ihn immer wieder brutal. Eines Tages schüttete er ihm zudem eine Flüssigkeit auf die Hand und zündete sie an. Einem Gehilfen befahl der Arzt danach, die Flamme mit Fußtritten auf die Hand zu löschen.
Der Mann, dem der Zeuge diese Taten vorwirft, sitzt gute drei Meter von ihm entfernt. Er heißt Alaa M.; Anfang Mai ist er 37 Jahre alt geworden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Die Anklage lautet auf Mord, Folter in 18 Fällen, schwere und gefährliche Körperverletzung, schwere Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mai 2015 kam M. nach Deutschland. Von Februar 2016 an behandelte er in Kliniken in Nordhessen und Niedersachsen hiesige Patienten.
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