
Femen-Aktivistin verurteilt : Geldstrafe für barbusigen Protest
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„I am God“: Josephine W. barbusig im Kölner Dom Bild: dpa
Am ersten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres sprang Josephine W. aus Protest auf den Altar des Kölner Doms – nur mit einem Lendenschurz bekleidet. Nun wurde die Femen-Aktivistin für ihren Oben-ohne-Protest zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Femen-Aktivistin Josephine W. muss für ihren Oben-ohne-Protest im Kölner Dom wegen Störung der Religionsausübung eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bezahlen. Das entschied das Amtsgericht Köln am Mittwoch. Die damals 20 Jahre alte Frau war am ersten Weihnachtsfeiertag vor einem Jahr nur mit einem Lendenschurz bekleidet auf den Altar des Kölner Doms gesprungen und hatte sich mit erhobenen Armen der Gemeinde zugedreht. Auf ihrem nackten Oberkörper standen die Worte „I am God“ („Ich bin Gott“). Nach wenigen Minuten wurde W. von den Domschweizer genannten Ordnungskräften überwältigt und weggetragen. Anschließend wurde sie von einem Gottesdienstbesucher geohrfeigt.
Am Mittwoch versuchte W. ihr Verhalten im Gericht abermals zu verteidigen. Sie habe gegen die Missachtung von Frauenrechten in der katholischen Kirche und gegen Kardinal Joachim Meisners Einstellung zum Thema Abtreibung protestieren wollen, sagte W. Die Studentin der Zahnmedizin war vor ihrem Auftritt in Köln schon einmal aufgefallen: Sie hatte auf der Hannover Messe ebenfalls mit entblößten Brüsten gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin protestiert.
Femen ist eine ursprünglich aus der Ukraine stammende Gruppe angeblich feministischer Aktivistinnen. Femen kommentierte das Gerichtsverfahren gegen W. hämisch. Es handle sich um „moderne deutsche Inquisition“. Man bestehe darauf, dass die Aktion „harmonisch eingebettet war in das Weihnachtsritual“, sie habe „den Tod des Alten und die Geburt des Neuen“ symbolisiert. Kardinal Meisner hatte die Sache seinerzeit gelassen eingeordnet. „Ich habe so viel erlebt: erst die Nazizeit, dann die ganze kommunistische Zeit – da kann mich so was doch nicht schrecken.“ Das Verfahren gegen den Mann, der W. ohrfeigte, war gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt worden.