Kinderporno-Prozess : Magier darf Geständnis nicht widerrufen
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Auftritte mit Houdini-Tricks: Magier Jan Rouven ist in Amerika wegen Kinderpornographie angeklagt. Bild: AP
Der deutsche Illusionist Jan Rouven ist wegen Kinderpornographie in Amerika angeklagt. Sein Geständnis wollte er nun widerrufen. Sein Verteidiger habe ihn wegen eines Details falsch beraten.
Jan Rouven ist vor einem amerikanischen Bundesgericht mit dem Versuch gescheitert, nach einer Anklage wegen Kinderpornographie sein Geständnis zu widerrufen. Wie der deutsche Illusionist vortrug, hatte ihn sein früherer Verteidiger Jess Marchese während des Prozesses im November 2016 angeblich nicht darüber aufgeklärt, dass ein Geständnis die erwartete Gefängnisstrafe verlängern könne.
Jan Rouven Füchtener, wie der Magier bürgerlich heißt, war im Frühjahr 2016 in Las Vegas (Nevada) verhaftet worden. Zuvor hatten Beamte des FBI bei einer Razzia in der Villa des 40 Jahre alten Illusionisten auf Computern und externen Festplatten Tausende kinderpornographische Aufnahmen gefunden. Der gebürtige Frechener hatte anfangs angebliche Hausgäste für das Herunterladen der Bilder verantwortlich gemacht. Sein inzwischen nach Deutschland zurückgekehrter Ehemann Frank Alfter behauptete aber, nur Rouven habe die Passwörter gekannt.
Rouven füllte mit Zaubertricks nach Vorbild des Entfesselungskünstlers Harry Houdini in Hotels wie Clarion und Tropicana am Strip in Las Vegas jahrelang Säle. Bei der für August geplanten Strafmaßverkündung drohen dem Magier mindestens 24 Jahre Haft. Zudem muss Rouven voraussichtlich jedem der 85 identifizierten Opfer 5000 Dollar Schmerzensgeld zahlen.