
Magdeburg : Zoodirektor für Tötung von Tigerbabys verwarnt
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Diese Räubkätzchen aus dem Leipziger Zoo dürfen leben Bild: dpa
Drei Tigerbabys mussten sterben, weil sie aus Sicht des Magdeburger Zoos für die Zucht ungeeignet waren. Das Amtsgericht sah darin einen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und verwarnte den Zoodirektor und drei seiner Mitarbeiter.
Die Angeklagten beteuerten, sie hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, es seien Tränen geflossen. Im Mai 2008 entschieden der Direktor des Magdeburger Zoos, Kai Perret, und drei seiner Mitarbeiter, Tigerbabys kurz nach ihrer Geburt zu töten. Die drei Jungtiere waren aus ihrer Sicht für die Zucht nicht geeignet, weil ihr Vater „Taskan“ kein reinrassiger sibirischer Tiger ist. Nach Auffassung des Magdeburger Amtsgerichts haben die Männer mit ihrer Entscheidung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Gegen sie wurde am Donnerstag eine Verwarnung ausgesprochen.
Richter Martin Schleupner sagte, es habe sich bei dem Nachwuchs um lebende und gesunde Tigerbabys gehandelt - auch wenn sie aus Sicht des Zoos für die Zucht nicht so wertvoll wie reinerbige Tiere gewesen seien. Es sei kein triftiger Grund, „Leben zu töten, nur weil man denkt, da können Schwierigkeiten kommen“. Der Richter ergänzte: „Gleichwohl sehe ich auch das Dilemma.“ Denn für die Männer sei der Entscheidungsprozess eine schwierige Zeit gewesen.
Die beiden Eltern der Tigerbabys waren dem Zoodirektor zufolge im Jahr 2004 nach Magdeburg gekommen. Auf Weisung des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms (EEP) war das Ziel die Züchtung. Als 2008 - da war das Tigerweibchen bereits trächtig - die Nachricht vom EEP gekommen sei, dass der Vater kein reiner sibirischer Tiger sei, habe es zahlreiche Gespräche und Konsultationen mit Fachleuten gegeben. Eine „Abtreibung“ sei nicht infrage gekommen. Am Ende habe es den Entschluss gegeben, „gemeinschaftlich die Jungtiere zu töten, falls uns nicht die Natur diese schwierige Entscheidung abnimmt“. Vor dem Einschläfern sei der Nachwuchs betäubt worden, hieß es.
„Hat man tatsächlich für die Tiere getan?“
Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Zoo nicht ausreichend geprüft habe, ob die Jungtiere nicht im Magdeburger oder anderen Zoos artgerecht hätten untergebracht werden können. „Hat man tatsächlich alles dafür getan, die Tiere am Leben lassen zu können?“, fragte Staatsanwältin Petra Hagemann. Sie sprach von „Euthanasie“. Die Angeklagten versicherten, es habe keine Möglichkeit gegeben, die kleinen Tiger in Magdeburg zu behalten oder sie artgerecht in anderen Zoos unterzubringen.
Die Verteidiger der Angeklagten plädierten für Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen zwischen 12 600 und 5600 Euro - sofern sich die Männer nach einer Verwarnung etwas zuschulden kommen lassen sollten. Das Gericht sprach eine Verwarnung aus. Zudem müssen Perret und seine drei Mitarbeiter Geldauflagen zahlen. Falls sie innerhalb von zwei Jahren gegen Auflagen verstoßen oder sich strafbar machen sollten, müssen sie Geldstrafen zwischen 8100 und 3600 Euro zahlen.
Der Verteidiger des Zoodirektors kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil habe eine grundsätzliche Bedeutung. „Das ist ein schwarzer Tag für die Zoolandschaft“, sagte Perret. Der Verein animal public aus Düsseldorf, der seinerzeit Anzeige wegen der Tigertötung gestellt hatte, zeigte sich zufrieden. „Es ist ein Signal an die Zoos“, sagte Laura Zimprich vom Vorstand. Die Zoos müssten jetzt ihre Zuchtpolitik überdenken. Die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen in Sachsen-Anhalt, Undine Kurth, teilte mit: „Weiteren Tötungen dieser Art ist mit diesem Richterspruch hoffentlich deutschlandweit ein Riegel vorgeschoben worden.“