Urteil im „Loverboy“-Prozess : Alles nur Theater
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Anschaffen für die „Familie“: Der Beschuldigte gaukelte den Frauen vor, dass ihre Einnahmen als Prostituierte dazu dienten, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Bild: dpa
Die großen Gefühle waren nur gespielt: Ein 21 Jahre alter Mann versprach zwei jungen Frauen die große Liebe, um sie dann wegen angeblicher Geldprobleme zur Prostitution zu nötigen. Nun wurde er in Stuttgart schuldig gesprochen.
Ein 21 Jahre alter Mann, der zwei junge Frauen als „Loverboy“ in die Prostitution drängte, hat das Stuttgarter Landgericht als freier Mann verlassen. Er wurde zwar am Freitag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verurteilt. Aber er bekommt die Chance, nach acht Monaten Untersuchungshaft nicht mehr ins Gefängnis zurückkehren zu müssen. Er erhielt die Auflage, innerhalb von sechs Monaten einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz nachzuweisen und sich vom Rotlichtmilieu fernzuhalten. Hält er sich an diese Vorgaben nicht, muss er eine Reststrafe absitzen.
Zwei Prostituierte, die ihm halfen, die zur Tatzeit 18 und 19 Jahre alten Frauen in die Arbeit im Bordell einzuführen und sie zu überwachen, erhielten wegen desselben Deliktes Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten. Die Richterin unterstrich mehrfach das abgekartete Spiel des Trios: „Dem muss ein gemeinsamer Plan zugrunde gelegen haben.“ Die drei wurden bei einer Großrazzia im Bordell „Paradise“ in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) im November 2014 festgenommen.
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Mehr erfahrenUnter „Loverboys“ werden Männer verstanden, die junge Frauen oder Mädchen durch Zuwendung emotional an sich binden und sie dann ausnutzen. Der Beschuldigte gaukelte den Opfern Gefühle vor und beteuerte, dass ihre Einnahmen als Prostituierte dazu dienten, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Die Frauen konnten einen Teil des Geldes behalten; der Rest landete bei der „Familie“, so bezeichnete der Angeklagte sich und seine Helferinnen, die er als „Tanten“ eingeführt hatte. Der Vorwurf der ausbeuterischen oder dirigierenden Zuhälterei hat sich nach Überzeugung des Gerichts aber nicht erhärtet.
„Normal und harmlos“
Der Angeklagte hatte mit der jüngeren Frau in einer Disco angebandelt und sie mit luxuriösen Fahrzeugen beeindruckt. Die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg erläuterte, gerade dadurch, dass er sich der Frau nicht sexuell genähert hätte, habe diese angenommen, er interessiere sich wirklich für ihre Person. Aus Angst, ihren vermeintlichen Freund zu verlieren, habe sie sich schließlich zur Prostitution entschlossen, die er ihr als „völlig normal und harmlos“ darstellte. Die Frau leide als Folge unter Schlafstörungen und ist seither in psychologischer Behandlung.
Der Kopf der Gruppe, ein im Ausland untergetauchtes führendes Mitglied der Rockergruppierung United Tribuns und langjähriger Freund des Hauptangeklagten, lernte das ältere Opfer über die sozialen Medien kennen. „Sie öffnete sich ihm vertrauensvoll“, erläuterte die Richterin. Über diesen Kontakt geriet sie auch an den Angeklagten, mit dem sie sich bald in einer Liebesbeziehung wähnte. Sie zog zu einer der von ihm als „Tante“ vorgestellten Prostituierten, die sie auch mit dem ersten Freier zusammenbrachte. Trotz deren Ermahnungen löste sich die junge Frau nach kurzer Zeit aus der Situation mit der Begründung, sie müsse zu ihrer erkrankten Schwester reisen.
Das Gericht wertete strafmildernd, dass der Beschuldigte zuvor nicht strafrechtlich aufgefallen war, sich reuig gezeigt und bei seinen Opfern in Abwesenheit entschuldigt hatte. Sein Vertreter zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Die Verteidiger der beiden 27 Jahre alten Frauen werden nach eigenen Worten voraussichtlich in Revision gehen. Sie hatten auf Freispruch plädiert.