Getötete Schülerin : Lebenslange Haft im Mordfall Schalla
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Dortmund: Der Angeklagte (l) steht neben seinem Anwalt Udo Vetter (2.v.l) hinter der Anklagebank des Landgerichts. Bild: dpa
Nicole-Denise Schalla wurde 1993 tot aufgefunden. Mehr als 27 Jahre nach der Tat sieht das Dortmunder Schwurgericht Ralf H. durch eine DNA-Spur überführt.
Mehr als 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Schülerin Nicole-Denise Schalla hat das Landgericht Dortmund am Montag den 56 Jahre alten Ralf H. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. H. hatte die Tat stets bestritten. Auch in seinem letzten Wort vor dem Urteil bekräftigte H. das am Montag abermals und appellierte an die Richter: „Ich bin unschuldig. Bitte sprechen Sie mich frei.“

Politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.
Das Schwurgericht sah es jedoch als erweisen an, dass der bereits wegen mehrerer Gewaltdelikte gegen Frauen vorbestrafte Mann die damals 16 Jahre alte Schülerin auf ihrem Heimweg von einer Busstelle in Dortmund überfiel, um sie zu vergewaltigen. Als sich Nicole-Denise dagegen wehrte, würgte H. sie nach Überzeugung der Ermittler minutenlang und tötete sie damit letztlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Ermittler waren Ralf H. erst 25 Jahre nach der Tat auf die Spur gekommen. Im Sommer 2018 war es Kriminalisten gelungen, dem Mann aus Castrop-Rauxel mit Hilfe neuer DNA-Auswertetechniken eine 1993 am Leichnam der Schülerin sichergestellte Hautschuppe zuzuordnen. Das Dortmunder Schwurgericht folgte am Montag den Darlegungen der Staatsanwaltschaft.
Von der Haftstrafe gelten allerdings wegen der überlangen Verfahrensdauer viereinhalb Jahre der Haftstrafe als verbüßt. Der erste Prozess gegen Ralf H. stand im Herbst 2019 kurz vor dem Abschluss, als eine Richterin schwer erkrankte, später bremste die Corona-Pandemie das Verfahren aus. Im Juli ordnete das Oberlandesgericht Hamm mit Verweis auf das Beschleunigungsgebot in Haftsachen dann die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft an.