Mord an achtjähriger Johanna : „Ein entsetzliches und unfassbares Verbrechen“
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Der Angeklagte im Verhandlungssaal des Landgerichts in Gießen Bild: dpa
Mehr als 19 Jahre nach dem Tod der achtjährigen Johanna ist der Täter wegen Mordes verurteilt worden. Die Mutter des Opfers sagt, sie könne mit dem Tod Johannas nie abschließen. Schon gar nicht, weil der Mörder sich nicht zu seiner Tat bekenne.
Gabriele Bohnacker nennt den Mann, der 1999 ihre Tochter Johanna um ihr gerade einmal acht Jahre währendes Leben gebracht hat, „dieses Individuum“. Es klingt jedoch kein Hass mit, wenn die Mutter das sagt. Sie will, das war im hochgewölbten Saal des Gießener Landgerichts am vorletzten Verhandlungstag zu spüren, als sie das Grauen der vergangenen Jahre rekapitulierte, mit dieser Bezeichnung nur möglichst viel Distanz zwischen sich und den Angeklagten Rick J. legen. Sie will sich nicht auch noch mit seiner Person und seinen Obsessionen beschäftigen müssen.
Mehr als 19 Jahre nach der Tat hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts den 42 Jahre alten Gelegenheitsarbeiter wegen Mordes, versuchter sexueller Nötigung und des Besitzes von Kinderpornographie am Montag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet: Er kann nicht schon nach 15 Jahren damit rechnen, dass der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Gabriele Bohnacker, selbst Juristin, sagte nach der Urteilsverkündung, nun sei eine Riesenlast von ihr genommen. Auf die Frage, wie sie nochmals ertragen habe, zu hören, was ihrer Tochter widerfuhr, entgegnete sie: „Mein Kind hat das alles durchleiden müssen.“ Sie könne mit dem Tod Johannas nie abschließen, schon gar nicht, weil der Mörder sich nicht zu seiner Tat bekenne.
Rick J. nahm die denkbar höchste Strafe äußerlich ungerührt auf. Er griff, als die Vorsitzende der Großen Strafkammer, Regine Enders-Kunze, mit der Begründung des Urteils begann – wie so oft in diesem mehr als halbjährigen Prozess – zum Stift, um sich Notizen zu machen.
Allein um seine Geilheit zu befriedigen
Die Richterin sprach von einem entsetzlichen und unfassbaren Verbrechen. Der Angeklagte habe an diesem sonnigen Nachmittag des 2. September 1999 das Mädchen, das in seinem Heimatort Ranstadt in der hessischen Wetterau spielte, zufällig ausgesucht, allein um seine Geilheit zu befriedigen.
Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Uwe Krechel, der auf Totschlag plädiert hatte, kündigte nach dem Urteil an, er werde Revision einlegen. Das Gericht habe nicht überzeugend begründet, weshalb es die Darstellung seines Mandanten als Lüge ausschließe. J. behauptet, er habe seinen Plan, sich an Johanna zu vergehen, fallenlassen, als er bemerkte, dass sie zu jung für seinen Geschmack sei. Er habe das Mädchen nicht willentlich getötet, vermutlich sei es an der Knebelung erstickt.
Rick J., damals verkrachter Chemiestudent und exzessiver Drogenkonsument, war laut seinem Geständnis an jenem 2. September 1999 in seinem Wohnort Friedrichsdorf im Taunus ziellos losgefahren, um sich „ein Mädchen zu holen“. In Ranstadt-Bobenhausen entdeckte er Johanna, die an einem Bach spielte. Er betäubte sie mit Chloroform, schleifte sie zu seinem Wagen und sperrte sie in den Kofferraum.