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Klosterinternat Ettal : Pater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

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Der angeklagte Pater Jürgen R. vorm Landgericht in München Bild: dpa

Das Landgericht München II hat den Ettaler Benediktinerpater G. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in 21 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sein spätes Geständnis wirkte sich strafmildernd aus.

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           Mit einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis blieb die erste Jugendkammer im unteren Bereich des Strafmaßes, das sie dem Angeklagten für ein Geständnis in Aussicht gestellt hatte. Mildernd wirkte sich die Bereitschaft des Täters aus, dem Nebenkläger im Rahmen eines Vergleichs einen Schadensersatz in Höhe von 1500 Euro zu zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne erkennbare Regung auf.

          In 21 Fällen hatte der frühere Internatspräfekt und Religionslehrer zwischen 2001 und 2005 drei in seiner Obhut stehenden Schülern in die Hose gegriffen und sie am Geschlechtsteil gestreichelt. Die Opfer waren zwischen 12 und 15 Jahre alt. Die Haftstrafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit muss sich Pater G. einer ambulanten Sexualtherapie unterziehen, die er nicht ohne Zustimmung des Gerichts abbrechen darf. Die Opfer des Paters gaben an, sie hätten durch die Übergriffe keine behandlungsbedürftigen Schäden davongetragen. Auch dies wirkte sich auf das Strafmaß günstig aus.

          Kirchliche Sanktionen offen

          Nach Abschluss des weltlichen Gerichtsverfahrens wird der Fall von der Abtei nach Rom weitergeleitet, wo über weitere kirchliche Sanktionen entschieden wird. G. muss mit der Entfernung aus dem Klerikerstand rechnen. Auch gilt ein Verbleib im Kloster nicht als wahrscheinlich. Der Pater lebt bereits seit fünf Jahren nicht mehr in Ettal. Ein beruflicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist künftig ausgeschlossen.

          Weil es um intime Details aus dem Privatleben des Angeklagten und der Belastungszeugen ging, fand der seit 22. Januar geführte Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die entscheidende Wende nahm die Hauptverhandlung am 26. Februar, als der Pater nach den glaubwürdigen Aussagen des dritten ehemaligen Ettaler Internatsschülers im Zeugenstand die ihm zur Last gelegten Taten gestand. Zuvor hatte er die Anschuldigungen jahrelang massiv abgestritten. In seinem Auftrag sollte ein Spezialist für Aussagepsychologie als Gutachter die Glaubwürdigkeit der Zeugen angreifen.

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