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„Kannibale von Rotenburg“ : Ersehnte Einverleibung

  • -Aktualisiert am
Polizisten begleiten Armin Meiwes in den Gerichtssaal

Polizisten begleiten Armin Meiwes in den Gerichtssaal Bild: REUTERS

Armin Meiwes hat vor dem Landgericht Frankfurt zu seiner Tat ausgesagt. Mit fester Stimme und ohne eine Spur von Anteilnahme schilderte der „Kannibale von Rotenburg“, wie er sein Opfer schlachtete und aß.

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          Rein rechtstechnisch gesehen, ist die Darstellung des Angeklagten eine teilgeständige Einlassung. Mit fester Stimme und ohne eine Spur von Anteilnahme schildert Armin Meiwes die bizarre Begegnung zwischen ihm und seinem Opfer, das Treffen zwischen einem Menschenfresser und einem extrem masochistisch veranlagten Mann mit dem brennenden Wunsch nach Kastration, anschließendem Tod und, mehr noch, dem völligen Verschwinden.

          In der zweistündigen Prozeßerklärung beschreibt der 44 Jahre alte Angeklagte Meiwes am Montag detailliert die Vorgänge um das Schlachten und Essen eines Menschen. Die Staatsanwaltschaft legt dem „Kannibalen von Rotenburg“ Mord zur Last und hat erfolgreich Rechtsmittel gegen ein Urteil wegen Totschlags eingelegt. Eine Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts hat vergangene Woche mit der Neuverhandlung begonnen.

          In Metzgerschürze vor der Kamera

          Meiwes gibt zu, im Internet über einen längeren Zeitraum nach einem schlachtwilligen Opfer gesucht zu haben. Er schildert die per Computer geführte Korrespondenz mit dem Berliner EDV-Ingenieur Bernd Jürgen B. und leitet über zur genauen Beschreibung des Treffens am 9. März 2001. Vom Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe fuhren die beiden Männer, die sich einig waren, daß „es“ an jenem Tag noch passieren sollte, eine Stunde lang im Auto des Angeklagten zu dessen Haus im Rotenburger Stadtteil Wüstefeld.

          Es ist ein großes Gebäude mit 30 Zimmern, in dem der Angeklagte seit dem Tod seiner Mutter allein lebt. Ein Zimmer hat er als Schlachtraum eingerichtet, dort posiert er nach der Tat in einer Metzgerschürze mit den beiden Körperhälften des Geschlachteten vor seiner Videokamera.

          Schauerlicher Schnitt

          Meiwes gibt zu, seinem lebenden Opfer den Penis mit einem Messer amputiert zu haben, und sagt aus, daß beide Männer, die nach psychiatrischer Ansicht tief gestört sind, versuchten, das gebratene Glied zu essen. Der schauerliche Schnitt sei der ausdrückliche Wunsch des Opfers gewesen. Mit gleicher Intensität habe er den Wunsch nach dem eigenen Tod geäußert: „Sobald ich bewußtlos bin“, soll B. zu Meiwes gesagt haben, „stichst du mich ab.“

          Meiwes gibt die Stiche in den Hals am frühen Morgen des 10. März 2001 zu. Er habe aber angenommen, daß B. durch den zuvor erlittenen stundenlangen Blutverlust aus der nur notdürftig verbundenen Amputationswunde schon tot gewesen sei. Er habe den Hals lediglich zum „Ausbluten“ geöffnet. Später, beim Anschauen des Videos, habe er zu seinem eigenen Erschrecken bemerkt, daß B. noch gelebt habe.

          Haß, Selbsthaß, Wut

          Nach der Tat habe er sich in einem Gemütszustand befunden, in dem sich Haß, Selbsthaß, Wut und Unglücksempfindungen mit einem tiefen Glücksgefühl vermischt hätten. Zwei Tage später aß Meiwes zum ersten Mal Menschenfleisch. Er bereitete es sorgfältig zu, verzehrte es bei Kerzenlicht von ausgesuchtem Geschirr und trank dazu eine Flasche Wein.

          Die Wurzeln für seinen Kannibalismus liegen nach Angaben des Angeklagten in seiner frühen Jugend. Er habe schon vor der Pubertät Phantasievorstellungen erlebt, in denen er das Fleisch schöner Männer aß. Schön an diesen Phantasien sei vor allem die Komponente gewesen, daß der Aufgegessene ein Teil von ihm werde und so nicht zu existieren aufhöre.

          Inkorporierung eines Menschen

          Entlehnt haben will Meiwes diese Vorstellung von bäuerlichen Hausschlachtungen, die er sah. Bei ihnen fand er, daß die getöteten Tiere weiter Teil des bäuerlichen Lebens blieben. Die Darstellung des Angeklagten machte weite Bögen um Fragen nach der mutmaßlich sexuellen Komponente seiner Phantasien und seines Handelns.

          Sexualität und Homosexualität sind demnach nur Begleiterscheinungen am Rande eines unheimlichen Tötungs- und Schlachtrituals, das wiederum die Voraussetzung bilden soll für den eigentlich ersehnten Akt: die Inkorporierung eines anderen Menschen.

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