Lübcke-Mordprozess
Höchststrafe für Hauptangeklagten
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte den Mitangeklagten Markus H. zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung.
0
Höchststrafe für Hauptangeklagten in Lübcke-Mordprozess
Lübcke-Mordprozess
Höchststrafe für Hauptangeklagten
Von
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte den Mitangeklagten Markus H. zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung.
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Beitrag per E-Mail versenden
Vielen Dank Der Beitrag wurde erfolgreich versandt.