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Gefängnisstrafen : Eltern helfen ihrem schwer verletzten Sohn nicht

  • Aktualisiert am

Die Eltern des verletzten Jungen vor Beginn der Verhandlung. Bild: dpa

Die Eltern wollen Diebesgut verbrennen und verletzen ihren Sohn lebensgefährlich. Ihr Kind bringen sie nicht ins Krankenhaus – dafür müssen sie nun ins Gefängnis.

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          Als eine Mitarbeiterin des Jugendamtes den kleinen Jungen im Haus seiner Eltern entdeckt, liegt er mit schweren Brandverletzungen kaum mehr ansprechbar auf dem Sofa, zittert am ganzen Körper und wimmert vor sich hin. Zu mehreren Jahren Haft hat das Landgericht Regensburg deshalb am Donnerstag ein Paar verurteilt, das seinen heute sechs Jahre alten Sohn trotz lebensbedrohlichem Zustand nicht ärztlich behandeln ließ.

          Der Vater erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, die Mutter von drei Jahren und neun Monaten. Sie müssen  außerdem 30 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. „Es war nicht immer alles schlecht, aber am Ende war nichts mehr gut“, fasste der Vorsitzende Richter, Carl Pfeiffer, bei der Urteilsbegründung die familiären Verhältnisse des Paares mit fünf Kindern zusammen.

          Was wirklich im Herbst vergangenen Jahres in einem Garten im bayerischen Waldmünchen an der Grenze zu  Tschechien geschehen sei, habe in der Hauptverhandlung nur bruchstückhaft geklärt werden können, bedauerte Pfeiffer. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Und das Jugendamt verweigerte die Zustimmung, die Kinder als Zeugen zu vernehmen. So versuchte die Jugendkammer, mit mehr als 40 anderen Zeugen Licht ins Dunkel zu bringen. „Es bleibt aber ein sehr pauschales Bild“, sagte Pfeiffer.

          Als gesichert gilt, dass die Mutter am 30. September 2016 mit einem in Brand geratenen Benzinkanister im Garten hantierte, womöglich um Diebesgut zu verbrennen. Dabei erlitt der Junge, der direkt daneben stand, Brandverletzungen zweiten und dritten Grades. Etwa 15 bis 18 Prozent seiner Haut waren laut einem Sachverständigen betroffen. Weil das Paar schon am früheren Wohnsitz Probleme mit den Behörden hatte, verständigte es nach Überzeugung des Gerichts aus Angst vor dem Jugendamt keinen Arzt - auch nicht, als es dem Kind von Tag zu Tag schlechter ging und die Wunden nässten.

          „Sie haben den Jungen vier Tage im Stich gelassen“, sagte Pfeiffer. Die Jugendkammer wertete das als schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Die Mutter wurde zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Weil sie wegen einer psychischen Erkrankung als eingeschränkt steuerungsfähig gilt, fiel das Strafmaß bei der 37-Jährigen geringer aus als beim gleichaltrigen Vater.

          Angeklagt war das Paar wegen versuchten Mordes durch Unterlassen. Die Kammer ging aber davon aus, dass die Eltern den Tod des Jungen nicht billigend in Kauf genommen haben. Vier Tage nach dem Brand hatten sie ihren verletzten Jungen mit zu einer Tankstelle genommen, um dort ein Paket aufzugeben. Das Risiko, dass das Kind dort womöglich kollabiere, hätten die Eltern nach Auffassung des Gerichts nicht in Kauf genommen, wäre ihnen der volle Ernst der Lage bewusst gewesen.

          Gleichwohl betonte der Richter: „Der Junge wäre ohne ärztliche Behandlung gestorben - das war keine Frage ob, sondern wann.“ Die Pächterin der Tankstelle hatte Jugendamt und Polizei informiert, weil ihr das Verhalten und die Verletzungen des Kindes merkwürdig vorgekommen waren. Als eine Mitarbeiterin des Jugendamtes wenig später vor dem Haus der Familie steht und nach dem verletzten Kind fragt, zeigt die Mutter einen ihrer anderen Söhne. Nur zufällig beim Gang durch das Haus fand die Behördenmitarbeiterin dann das kaum mehr ansprechbare Kind.

          Der Junge habe sein Leben der Tankstellenpächterin und dem Jugendamt zu verdanken, betonte der Richter. Das müssten sich die Angeklagten einmal vor Augen führen. Der Junge musste mehrere Operationen und Hauttransplantationen über sich ergehen lassen. Als er aus der Narkose aufwachte, sagte er zu den Ärzten: „Meine Mama hat mich angezündet.“ Er leidet noch immer an den dramatischen Ereignissen. Ein Sachverständiger beschrieb ihn als verhaltensaggressiv. „In dem kleinen Jungen ist eine Wut ausgelöst worden, was aus dem Alleingelassensein resultiert“, sagte der Richter.

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