
Gespräch mit Strafverteidiger : „Vor dem Gesetz ist nicht jeder gleich“
- -Aktualisiert am
Wie kam es, dass Sie den Beschuldigten im Prozess um den Mord von Rudolph Moshammer verteidigt haben?
Der Bruder des Beschuldigten hat einen Anwalt in München gesucht, der Kontakt entstand zufälligerweise über meinen Vater, der wie der Angeklagte aus dem Irak kommt. Die Angehörigen dachten sich wohl: Mei, der kann Arabisch – und der versteht unsere Kultur. Arabisch hab ich nie gelernt, aber die Kultur ist mir nahe. Es ging denen darum, dass sie mir vertrauen können.
Sie waren da erst zwei Jahre Anwalt. Wie war das?
Als würde man beim Fußball im Finale spielen, ohne an allen Vorrunden teilgenommen zu haben. Unsicherheit, Respekt und Ehrfurcht auf der einen Seite – und der Versuch, sich bloß nichts anmerken zu lassen. Ich kann mich noch sehr genau an den ersten Prozesstag erinnern. ANTWORT: 15 Minuten bevor es losgeht, darf die Presse beim Schwurgericht fotografieren. Dem Mandanten ging es da ziemlich schlecht, er verzog aufgrund eines Schwächeanfalls das Gesicht, ich stand daneben und stützte ihn. Dass die alle Fotos machen, das hab ich ja gesehen, aber als ich am nächsten Tag auf die Titelseiten schaute – „SZ“, „tz“, „Abendzeitung“, „Merkur“, alle hatten genau dieses Bild vom Prozessauftakt vorne. Da war mir das Ausmaß der Sache wirklich bewusst.
Ihr Mandant wurde später wegen Mordes mit besonderer Schwere schuldig gesprochen.
Das verstehe ich bis heute nicht. In diesem Fall glaube ich auch, dass es eine Rolle gespielt hat, dass der Fall so stark in der Öffentlichkeit stand.
Inwiefern?
Wenn alle Welt auf einen Fall wie diesen schaut, geht es leider um mehr als den Beschuldigten und dessen Tat. Für die Richter sollte die Öffentlichkeit keine Rolle spielen, aber das tut es natürlich: Strafen orientieren sich am oberen Rahmen, auch weil die Öffentlichkeit dies quasi fordert. In Fällen, über die Medien intensiv berichten, stellen Richter Fragen oftmals ganz anders. Die lassen sich beeindrucken von der öffentlichen Aufmerksamkeit. Leider bleibt dann die Objektivität etwas auf der Strecke. Es geht in die Richtung, ein Exempel zu statuieren.
Sie gehen offen mit den Medien um.
Ich stelle die Sicht meines Mandanten dar, das muss heute sein. Ein Prozess wird nicht im Gerichtssaal allein geführt. Allein die Tatsache, dass eine Anklageschrift von der Pressestelle des Gerichts den Medien vorab zur Verfügung gestellt wird und vor dem Beginn des ersten Tages ein Bericht in der Zeitung erscheint, halte ich für rechtswidrig. Dann muss ich natürlich gegen eine solche Vorverurteilung reagieren.
Viel Öffentlichkeit bekam auch der Fall Gustl Mollath, in dem Sie Verteidiger waren. Welche Rolle spielten hier die Medien?
Ich habe die Revision gemacht. Die Medien waren entscheidend dafür, dass Herr Mollath aus der psychiatrischen Unterbringung kommen konnte. Er hatte Presseleute, Unterstützer, und vor allem konnte er sich gut ausdrücken und präsentieren. Während des bayerischen Landtagswahlkampfes entstand zudem Druck auf die Politik, was nach meiner Auffassung zu einer gewissen Einflussnahme auf das Gericht führte und damit eine Wiederaufnahme erreichte. Die meisten, die in psychiatrischer Unterbringung sind, haben nicht so viel Glück wie Herr Mollath. Die gesetzliche Situation hat sich zwar geändert, auch was Sicherungsverwahrung betrifft, aber trotzdem sitzen da immer noch viele, obwohl es keinen echten Grund gibt, beziehungsweise Menschen, die nicht dorthin gehören.
Gefallen Sie sich in der Rolle des Strafverteidigers, der gegen alle ankämpft?