Vorwurf der Körperverletzung : „Boateng hat sich geäußert“
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Der Ermittlungen gegen den Fußballspieler laufen seit Herbst 2018. Bild: AFP
Die Anklage gegen den Fußballspieler wegen gefährlicher Körperverletzung ist noch nicht zugelassen. Der Grund sind Nachermittlungen des Gerichts nach einer Aussage von Jérôme Boateng.
Die Entscheidung darüber, ob das Amtsgericht München die Anklage gegen den Fußballspieler Jérôme Boateng wegen „gefährlicher Körperverletzung“ zulassen wird oder nicht, steht weiterhin aus. Zur Zeit ist der zuständige Richter nach Angaben des Gerichtssprechers noch im Urlaub. Nach Medienberichten handelt es sich bei der mutmaßlich Geschädigten um die ehemalige Lebensgefährtin Boatengs.
Der Grund für die noch ausstehende Entscheidung sind nicht zuletzt Nachermittlungen des Gerichts: Nachdem die Anklage im Februar 2019 an den Fußballspieler des FC Bayern München zugestellt worden war, hat sich dieser vor dem Richter zur Sache geäußert, wie der Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Daraufhin habe das Gericht bei der Staatsanwaltschaft München I angeregt, vor dem Hintergrund dieser Angaben doch die Zeugen abermals zu vernehmen. Offenbar gibt es demnach Widersprüche in den jeweiligen Aussagen. Die Staatsanwaltschaft habe diese „Nachvernehmung“ jedoch mit Blick auf das Beschleunigungsgebot abgelehnt. Daraufhin hatte der zuständige Richter den Angaben zufolge Nachermittlungen in die Wege geleitet: Ein „auswärtiger Zeuge“ wurde nochmals vernommen – unter „besonderer Berücksichtigung der Einlassung des Angeschuldigten“. Zudem wurde inzwischen auch die Nebenklage des mutmaßlichen Opfers zugelassen.
Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde seit Herbst 2018 ein Verfahren gegen den 31 Jahre alten Jérôme Boateng wegen „gefährlicher Körperverletzung“ geführt. Am 11. Februar 2019 wurde dann Anklage zum Amtsgericht München erhoben. Zudem ermittelt die Polizei nach Angaben der Staatsanwaltschaft in einem weiteren Fall, der sich vor zwei Wochen ereignet haben soll: Hierbei handelt es sich demzufolge auch um den Verdacht einer Körperverletzung, betroffen ist ebenfalls dieselbe Geschädigte. Ein weiteres Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde im Hinblick auf das Verfahren bei Gericht vorläufig eingestellt.