Urteil in Düsseldorf : Frau die Nase gebrochen – Gericht spricht Polizisten frei
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Das Düsseldorfer Amtsgericht musste entscheiden: Überzogene Polizeigewalt oder Notwehr? Bild: dpa
Ein Streit um ein „Knöllchen“ ist in Düsseldorf derart eskaliert, dass ein Polizist einer Autofahrerin die Nase brach. Die Frau klagte vor Gericht gegen den Beamten. Die Richter urteilen nun: Es war Notwehr.
„Eine herzliche Bitte“, hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer, nämlich – man staune – „den Angeklagten freizusprechen“. Eine gute Stunde widmete das Amtsgericht Düsseldorf am Dienstag dem Aufsehen erregenden Fall: Ein Motorradpolizist schlägt eine Frau und bricht ihr die Nase. Körperverletzung im Amt wird ihm vorgeworfen. Der 55 Jahre alte Beamte ist groß wie ein Kleiderschrank und seit 1977 bei der Polizei. Er verfolgt die Verhandlung sehr ernst und konzentriert.
Der Prozess dreht sich um eine aus den Fugen geratene Verkehrskontrolle im Oktober 2014 in Benrath, einem Nobel-Vorort von Düsseldorf. Der Motorradpolizist erwischte eine Frau, als sie mit ihrem Auto gegen die Einbahnstraße fuhr. Er habe ihr ein Verwarngeld von 20 Euro angeboten, schilderte er dem Gericht. Doch die Frau, die drei Kinder im Auto hatte, sei wie von Sinnen gewesen, habe herumgeschrien. Sie habe zuerst nicht zahlen wollen, gab die Frau zu.
Als der Polizist auf seiner bereits abgebockten 250 Kilogramm schweren Maschine wegfahren wollte, so berichteten Zeugen, kam sie von hinten und packte ihn an die Schulter. Weil er fürchtete, mit dem Motorrad umzustürzen, habe er mit einer Handschuh-Hand gegen den Kopf der Frau geschlagen. „Ich war in einer angreifbaren und verletzbaren Situation“, sagte der Polizist. Es sei nicht mehr abzuschätzen gewesen, was die Frau tun würde. Äußerlich war nur eine Rötung im Gesicht der Frau zu sehen.
Wie ein Kleinkind gebärdet
Für die Anklage war die Sachlage klar: „Die Zeugin wollte ihn dazu zwingen dazubleiben, um die Sache bis Ultimo auszudiskutieren.“ Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zitierte Zeugen, die Frau habe sich wie ein Kleinkind gebärdet und sei zunehmend in Hysterie verfallen. Es sei bedauerlich, dass das Nase gebrochen sei. Aber der Beamte drohte mit der schweren Maschine umzukippen.
„Sie wusste schon, dass sie sich nicht richtig verhalten hat“, sagte die Strafrichterin über den Auftritt der Geschädigten vor Gericht. Die Frau bekommt kein Schmerzensgeld. Das Gericht sprach den Angeklagten frei. Er habe in Notwehr gehandelt. Ob es sich dabei um eine überdrehte, kleine Frau oder einen Bodybuilder handele, sei für den Angeklagten egal, meinte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Polizisten dürfen bei ihren Einsätzen notfalls Gewalt anwenden, müssen aber darauf achten, angemessen vorzugehen und den gesetzlichen Rahmen nicht zu überschreiten. Konkret: Polizisten dürfen „unmittelbaren Zwang“ durch körperliche Gewalt, Pfefferspray, Schlagstöcke oder Schusswaffen laut Polizeigesetz nur dann anwenden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen. Andernfalls machen sie sich unter Umständen der Körperverletzung im Amt schuldig. Nach Paragraf 340 des Strafgesetzbuches (StGB) steht darauf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in
minder schweren Fällen droht eine Geldstrafe.
Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für das vorige Jahr 1526 Fälle von Körperverletzung im Amt aus. Fachleuten zufolge kommt es jedoch nur in den wenigsten Fällen zu einer Verurteilung, rund 90 Prozent der Verfahren werden eingestellt.