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Flüchtlingsheim angezündet : B. und sein Brandstifter

  • -Aktualisiert am

Bagger reißen im Sommer 2016 in Düsseldorf die ausgebrannte Halle an der Messe Düsseldorf ab. Bild: dpa

In Düsseldorf stehen zwei Nordafrikaner vor Gericht, die ein verheerendes Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft gelegt haben sollen. Motiv war offenbar der Zorn darüber, dass es während des Ramadan tagsüber etwas zu essen gab.

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          Adel Z. ist ein schmächtiger junger Mann. Auf der Anklagebank in Saal 131 des Düsseldorfer Landgerichts sieht der 27 Jahre alte algerische Asylbewerber verschüchtert aus. Ganz anders als Mohamed B., sein ebenso alter Mitangeklagter. Der stämmige Marokkaner blickt auch dann noch selbstbewusst um sich, als zum Prozessauftakt mehrere Kamerateams für einige Minuten in den Saal gelassen werden.

          Reiner Burger
          Politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

          Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind die beiden Männer für den verheerenden Brand in der Flüchtlingsunterkunft in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens verantwortlich. Vor etwas mehr als sieben Monaten war die ehemalige Messehalle niedergebrannt, in der seinerzeit 282 allein reisende Männer untergebracht waren. Adel Z. soll der Brandstifter sein, Mohamed B. sein Anstifter. Motiv der beiden soll ihr Zorn darüber gewesen sein, dass es in der Flüchtlingsnotunterkunft während des Ramadan morgens und mittags Mahlzeiten für nicht fastende Bewohner gab. Gläubige Muslime dürfen im Ramadan tagsüber nichts essen und trinken.

          Die beiden jungen Nordafrikaner bestreiten die Tat. Doch nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen und nach Untersuchungen eines Brandsachverständigen sind sich die Ermittler sicher, dass es Adel Z. war, der am 7. Juni in einem leerstehenden Nebenraum der Halle eine Matratze mit Wodka übergoss und anzündete. Schnell griff das Feuer auf die mobilen Trennwände über, trägt der Staatsanwalt aus der Anklageschrift vor. Binnen weniger Minuten stand die ganze Halle lichterloh in Flammen. Es bildete sich eine dichte schwarze Rauchsäule, die kilometerweit zu sehen war.

          Mohamed B. ist seit August wieder auf freiem Fuß

          Nur weil Betreuer und Bewohner zügig und besonnen reagierten und die Halle, in der sich zur Tatzeit rund 150 Personen befanden, rasch geräumt wurde, gab es damals keine Toten. 28 Personen erlitten laut Anklage leichtere Verletzungen. Dem Gericht sei allerdings nur ein Verletzter bekanntgeworden, sagt die Vorsitzende Richterin. Das ist der Grund, weshalb das Gericht die Anklage von besonders gefährlicher Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung auf schwere Brandstiftung und Körperverletzung herabgestuft hat. Und während Adel Z. seit seiner Festnahme in Haft sitzt, ist Mohamed B. seit August wieder auf freiem Fuß.

          Die zwei Angeklagten zwischen ihren Anwälten im Gerichtssaal.
          Die zwei Angeklagten zwischen ihren Anwälten im Gerichtssaal. : Bild: dpa

          Der Marokkaner soll der Rädelsführer einer Gruppe gewesen sein, zu der auch der Hauptangeklagte zählte. Mehrfach soll er in den in den Tagen vor der Tat lautstark geäußert haben, man müsse die Halle abbrennen, um eine bessere Unterkunft zu bekommen. Vergeblich habe er zunächst einen anderen Bewohner der Notunterkunft zur Brandstiftung aufgefordert haben. Am 7. Juni schließlich habe er dann Adel Z. „bewusst bestärkt“, sagt der Staatsanwalt.

          So gut wie keine Aussicht auf Asyl haben

          Mit der – vergleichsweise kleinen – Problemgruppe alleinreisender junger Männer aus Nordafrika, die so gut wie keine Aussicht auf Asyl haben, gibt es schon seit langem die größten Schwierigkeiten. Viele von ihnen fallen durch Drogendelikte oder Raub und Diebstahl auf. Allein in Düsseldorf zählten die Kriminalisten im Rahmen eines mittlerweile abgeschlossenen Analysevorhabens namens „Casablanca“ mehr als 2200 Nordafrikaner, denen mehr als 4000 Straftaten zur Last gelegt werden. Dass die Probleme geballt in Nordrhein-Westfalen auftreten, hat vor allem damit zu tun, dass dem Bundesland lange der weitaus größte Teil dieser Asylbewerbergruppe zugewiesen wurde. In Düsseldorf wiederum gab es eine spezielle Problemballung: Die Stadt hatte ganz gezielt Flüchtlinge, die als sozial schwierig galten, in der ehemaligen Messehalle untergebracht.

          Während Mohamed B. einstweilen schweigen will, lässt Adel Z. seinen Verteidiger am Montag mitteilen, dass er sich im Laufe des Verfahrens sowohl zu seiner Person als auch zur Sache äußern werde. Danach unterbricht das Gericht die Hauptverhandlung. Sie soll Ende Januar fortgesetzt werden. Dass die beiden Angeklagten nach dem bisher auf 13 Verhandlungstagen angelegten Prozess im Fall ihrer Verurteilung zügig abgeschoben werden, ist ziemlich wahrscheinlich. Denn die Ausländerbehörden bemühen sich mittlerweile, verurteilte Straftäter aus Nordafrika prioritär abzuschieben. So wie Taoufik M., den selbsternannten König der Düsseldorfer Taschendiebe. Er wurde im vergangenen Jahr direkt nach seiner Verurteilung wegen Diebstahls und eines sexuellen Übergriffs im Gerichtssaal festgenommen und nach Casablanca ausgeflogen.

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