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Prozess in Berlin : Der Flüchtlingsstrom erreicht die Gerichtssäle

„Als wir in dieses Land gekommen sind, hat sich meine Frau von mir abgewendet“ - der Angeklagte Abdul A. im Berliner Landgericht. Bild: Jens Gyarmaty

Sieht man von den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht ab, laufen jetzt die ersten Prozesse gegen Flüchtlinge. In Berlin wird ein Syrer verurteilt, der seine Frau zusammengeschlagen hat. Trotzdem stößt die Justiz an Grenzen.

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          Der Prozess gegen Abdul A. beginnt mit einer Art Vorführung der Ehrwürdigkeit des deutschen Rechtsstaats. „Bleiben Sie bitte stehen“, sagt der Vorsitzende Richter. Ein Gebäude aus der Kaiserzeit, hohe Decken und Schnörkel aus Stuck. Eine neue Schöffin muss vereidigt werden. Die übliche Formel: das deutsche Grundgesetz, Wissen und Gewissen, Wahrheit und Gerechtigkeit. „So wahr mir Gott helfe“, sagt die Frau mit erhobener Hand. Ein Dolmetscher übersetzt.

          Julia Schaaf
          Redakteurin im Ressort „Leben“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          Am Ende des Prozesses gegen Abdul A. werden Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sagen, dass die deutsche Justiz in gewisser Weise an ihre Grenzen gestoßen sei.

          Abdul A., 34 Jahre alt, Syrer und kurz vor Weihnachten 2015 über die Balkan-Route nach Berlin gekommen, ist angeklagt, seine Frau in der Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt und öffentlich im Park krankenhausreif geprügelt zu haben. Außerdem soll er seinen Sohn grob misshandelt haben.

          „Ich entschuldige mich hier bei dem Gericht“, sagt Abdul A.

          „Bei uns müssen Sie sich nicht entschuldigen“, entgegnet der Vorsitzende. Vielleicht bei jemandem anders?

          „Bei meinen Kindern“, sagt Abdul A.

          Seine Frau erwähnt er nicht.

          Der Flüchtlingsstrom erreicht die Gerichtssäle. Diebstahl hier, Straßenraub da – sieht man von den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht ab, sind es die ersten Prozesse. Man muss sich dabei vergegenwärtigen: Wo eine Gruppe von Menschen wächst, steigt zwangsläufig auch die Zahl der Schurken. Trotzdem ist die Zahl der von Flüchtlingen begangenen Straftaten laut Bundeskriminalamt vergleichsweise niedrig. Und aus dem kriminellen Verhalten Einzelner darf man keine Rückschlüsse auf die Allgemeinheit ziehen.

          Aber natürlich bedeuten Flüchtlinge vor Gericht auch, dass die Risiken und Nebenwirkungen massiver Neuzuwanderung plötzlich mit Hilfe der deutschen Strafprozessordnung aufgedröselt und vermessen werden. Berechtigte Sorgen und übertriebene Ängste, Klischees über arabische Männer, Gewalt, Sexualität und archaische Geschlechterverhältnisse sowie die brisante Frage, wie die deutsche Gesellschaft damit zu Rande kommt – in einem Fall wie dem von Abdul A. wird das alles konkret.

          Abdul A. bestreitet Vorwürfe

          Auf der Anklagebank sitzt ein schmaler Mann in Jeans und Pulli. Schwarze Brauen zu schwarzem Schopf; die ernste Miene wirkt finster und melancholisch zugleich. Abdul A. bestreitet das Gros der Vorwürfe, insbesondere eine Absicht dahinter: „Wenn ich so etwas tun wollte, wäre ich ja nicht in ein Land gekommen, wo Demokratie herrscht“, sagt er.

          Die Chronik einer angekündigten Katastrophe beginnt am 1. April. Wie jeden Abend befinden sich Abdul A. und Amal W., die nach islamischem Recht verheiratet sind, mit ihren drei Kindern an der Essensausgabe ihrer Flüchtlingsunterkunft. Im Vergleich zu den Tausenden in Berlin, die in Turnhallen leben, ist die Familie vergleichsweise komfortabel in einem umfunktionierten Hotel untergebracht. Schließlich ist das auf der Flucht geborene Baby erst vier Monate alt. Abdul A. ist kein auffälliger Mann. Vielleicht noch ein bisschen rastloser als andere Familienväter, die unter ihrer Untätigkeit leiden und bei Hilfsjobs in den Unterkünften Beschäftigung finden sollen.

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