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Fall Peggy : Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Ulvi K.

  • Aktualisiert am

Ihre Leiche wurde nie gefunden: Ein Gedenkstein auf dem Friedhof in Nordhalben erinnert an Peggy Bild: dpa

Im neu aufgerollten Prozess um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy hat die Staatsanwaltschaft ihre Mordanklage fallenlassen. Das frühere Geständnis des geistig behinderten Ulvi K. sei womöglich falsch und damit wertlos.

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          Im neu aufgerollten Prozess um die seit 13 Jahren spurlos verschwundene Peggy aus Oberfranken hat die Staatsanwaltschaft ihre Mordanklage gegen den geistig Behinderten Ulvi K. fallen lassen. Die Vertreterin der Anklagebehörde plädierte am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth auf Freispruch. „Wir haben letztendlich nur das Geständnis des Angeklagten. Wenn dieses aber möglicherweise falsch war, dann muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte Staatsanwältin Sandra Staade.

          Die Schülerin Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst, eine Leiche wurde nie gefunden. Als ihr Mörder wurde Ulvi K. im April 2004 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. In dem neuen Prozess ging es um die Frage, wie glaubhaft sein damaliges Geständnis war - es ähnelte der vermuteten Tatversion der Polizei auffällig. Das wurde aber erst später bekannt.

          „Wir haben keine Spuren, keinen Tatort, keine Leiche. Wir haben nur das Geständnis des Angeklagten“, sagte Staade. Ein Gutachter kam in dem neuen Prozess zu dem Ergebnis, Ulvi K. könne sich das Geständnis auch ausgedacht haben. „Ein mit hoher Wahrscheinlichkeit richtiges, aber nicht ausschließbar falsches Geständnis kann nicht Grundlage für eine Verurteilung sein“, sagte die Staatsanwältin.

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