https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/erstes-urteil-im-missbrauchsfall-luegde-bewaehrungsstrafe-16290313.html

Missbrauchsfall Lügde : Angeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt

  • Aktualisiert am

Auf einem Campingplatz in Lügde sollen sich mehrere Kinder hundertfach missbraucht worden sein. Bild: dpa

Der Mann soll nicht direkt an dem Missbrauch beteiligt gewesen sein, sondern per Webcam zugeschaltet. Ein Gutachter hatte ihn für voll schuldfähig erklärt. Die Vorsitzende Richterin nannte die Taten „schäbig und menschenverachtend“.

          2 Min.

          Die Vorsitzende Richterin sparte nach dem Urteil nicht mit harschen Worten. „Die Taten waren schäbig und menschenverachtend“, sagte Anke Grudder, nachdem sie am Mittwoch im Missbrauchsfall Lügde das erste Urteil verkündet hat. Die Juristin wollte damit am Ende klarmachen, dass die ausgesprochene Bewährungsstrafe für Heiko V. alles andere als ein Freispruch ist. Das Landgericht verurteilte den 49-Jährigen aus Stade in Niedersachsen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung – und verband strenge Auflagen mit dieser Entscheidung. So muss sich Heiko V. einer Therapie unterziehen.

          Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Damit wäre eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen.

          Verurteilt wurde der 49-Jährige vor dem Landgericht Detmold wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern. In den Jahren 2010 bis 2011 hat er nach Überzeugung des Gerichts an Webcam-Übertragungen teilgenommen, bei denen ein Kind auf dem Campingplatz in Lügde an der Landesgrenze zu Niedersachsen sexuell missbraucht wurde. Auch hat er dabei Anweisungen gegeben. Außerdem hat er sich demnach vor den Augen des Kindes selbst befriedigt.

          Verurteilt wurde Heiko V. auch wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos. Die Ermittler hatten bei ihm rund 31.000 Fotos und 11.000 Videos gefunden.

          Das Gericht wertete das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zugunsten des 49-Jährigen. Er habe nie selbst ein Kind missbraucht. Seine Taten seien daher nicht vergleichbar mit dem hundertfachen Missbrauch von Kindern durch die Angeklagten Andreas V. und Mario S. Außerdem habe er bereits fast sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen.

          Das Landgericht hatte dieses Verfahren am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden. Der Prozess gegen die Dauercamper wird am 1. August fortgesetzt.

          Heiko V. zeigte während der Urteilsbegründung Scham, weinte und stimmte den Worten der Richterin zu, dass er sich strafbar gemacht habe. Immer wieder nickte er mit dem Kopf, während er seine Hände nervös knetete.

          Ein Gutachter hatte ihn zum Auftakt für voll schuldfähig erklärt. Der Experte hält Heiko V. nicht für pädophil. „Sein Sexualleben ist auffällig, aber nicht krankhaft“, sagte Experte Bernd Roggenwallner. Allerdings sei eine Therapie wohl sinnvoll, weil die Gefahr eines Rückfalls nicht ausgeschlossen werden könne. Heiko V. hatte sich bei dem anwesenden Opfer nochmals entschuldigt.

          Topmeldungen

          Nach außen hin einträchtig: Der belarussische Diktator Alexandr Lukaschenko und Russlands Präsident Wladimir Putin

          Atomwaffen in Belarus : Putins jüngster Einschüchterungsversuch

          Russlands Drohungen mit Nuklearschlägen verfangen nicht wie gewünscht. Jetzt soll es die Ankündigung richten, taktische Nuklearwaffen in Belarus zu stationieren. Fachleute ziehen den militärischen Nutzen aber in Zweifel.

          Neue Linie im DFB-Team : Flucht in die Vergangenheit

          Friede, Freude, alte Tugenden: Sportlich nimmt die Fußball-Nationalmannschaft einen neuen Anlauf, politisch tritt sie den Rückzug an. Etwas Wertvolles bleibt dabei auf der Strecke.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.