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Diskriminierung bei Polizeikontrollen : Die Hautfarbe ist kein Kriterium

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Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat das Diskriminierungsverbot gestärkt: Polizisten dürfen Menschen nicht allein auf Grund ihrer Hautfarbe kontrollieren. Für die Polizeiarbeit dürfte das Urteil konkrete Folgen haben.

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          Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Ein dunkelhäutiger Student aus Kassel war im Dezember 2010 während einer Zugfahrt nach Frankfurt am Main kontrolliert worden, dabei kam es zum Streit mit zwei Bundespolizisten. Ein Gerichtssprecher sagte am Dienstag: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte.“ Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt.

          In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten hatte einer der Polizisten gesagt, er spreche Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen - auch wegen ihrer Hautfarbe. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.

          „Wichtiges Signal gegen Diskriminierung“

          Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein - mit Erfolg. Das OVG erklärte die Entscheidung nun für wirkungslos.

          Der Anwalt des heute 26 Jahre alten Studenten, Sven Adam, betonte, das Verfahren habe eine „weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei“. Der Student selbst sagte laut einer Mitteilung seines Anwalts: „Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss.“

          Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss ebenfalls positiv. „Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf.“

          Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.

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