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Winnenden-Prozess : „Der Vater kannte die Tötungsphantasien“

  • Aktualisiert am

Bild: reuters

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist der Vater des Amokläufers von Winnenden auf Bewährung verurteilt worden. Der 52 Jahre alte Sportschütze hatte seine Waffe, mit der sein Sohn 15 Menschen und sich selbst erschossen hatte, unverschlossen aufbewahrt.

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          Trotz aller politischen Debatten um eine Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland: Das große öffentliche Interesse, das der Prozess vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts stets auf sich zog, speiste sich nicht so sehr aus waffenrechtlichen Fragen oder aus den Delikten des Angeklagten - sondern aus den Verbrechen seines toten Sohnes. Am Donnerstag verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Reiner Skujat den 52 Jahre alten Unternehmer Jörg Wilhelm K. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

          Der Angeklagte, ein Sportschütze, hatte eine Pistole vom Typ „Beretta 92 FS“ unverschlossen im Schrank seines Schlafzimmers unter Pullovern aufbewahrt, die Munition im Nachttisch. Was den Prozess in Stuttgart aus den Verhandlungen ähnlicher Fälle weit herausragen ließ, waren die Folgen der Versäumnisse des Angeklagten. Vor knapp zwei Jahren, am 11. März 2009, erschoss sein 17 Jahre alter Sohn Tim mit der „Beretta 92 FS“ bei einem Amoklauf in der Albertville-Realschule in Winnenden neun Schüler und drei Lehrerinnen und auf der Flucht im benachbarten Wendlingen drei Passanten. Danach brachte er sich mit einem Kopfschuss um.

          Jörg Wilhelm K. lebt mittlerweile an einem geheim gehaltenen Ort und hat wie seine Frau und seine Tochter eine neue Identität angenommen. Seit dem 16. September 2010 stand er vor Gericht. Ihm wurde zunächst vorgeworfen, er habe seine Sportwaffen nicht so aufbewahrt, wie es das im Jahr 2002 in dieser Hinsicht novellierte Waffengesetz verlangt (siehe Kasten unten). Das Gericht sprach ihn aber der fünfzehnfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig, außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen.

          Am Tatort des Amoklaufs vom 11. März 2009
          Am Tatort des Amoklaufs vom 11. März 2009 : Bild: Reuters

          Erstmals Dritter für Amoklauf belangt

          Damit ist zum ersten Mal in Deutschland ein Dritter für einen Amoklauf strafrechtlich belangt worden, und die Hoffnung der Anklage könnte sich erfüllen, dass von dem Prozess ein generalpräventives Signal an alle Waffenbesitzer ausgeht: Sie sollen lernen, mit Waffen vorsichtiger umzugehen. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger zeigte sich denn auch „sehr zufrieden“ mit dem Urteil: „Das ist genau das, was wir angestrebt hatten. Wir hatten keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Blick.“

          Pflieger hatte als treibende Kraft dafür gesorgt, dass es überhaupt zu dem Prozess gekommen war. Ursprünglich wollten es die zuständigen Staatsanwälte bei einem Strafbefehl belassen. Doch Pflieger wies eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Er wollte das generalpräventive Signal. Jörg Wilhelm K. muss nun mit Klagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld rechnen. Ein Opferanwalt sagte nach dem Urteil, er bereite für fünf bei dem Amoklauf verletzte Schüler entsprechende Klagen vor. „Die Eltern der getöteten Kinder halten sich noch offen, ebenfalls Zivilklagen einzureichen.“ Jörg Wilhelm K. will das Urteil, so seine Anwälte am Donnerstag, aber anfechten. Seine Verteidiger hatten sich gegen eine Strafe ausgesprochen: Der Angeklagte und seine Familie litten selbst unter den Folgen des Amoklaufs.

          Tötungsphantasien waren bekannt

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