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Besondere Schwere der Schuld : Höchststrafe für Mörder von Marwa al-Scharbini

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Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude in Dresden

Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude in Dresden Bild: AP

Der Russlanddeutsche Alex W. ist wegen Mordes an der Ägypterin Marwa al-Scharbini zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen.

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          Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf die Ägypterin Marwa al-Scharbini im Dresdner Landgericht ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Dresdner Landgerichts sprach Alex W. am Mittwoch wegen Mordes an der 31 Jahre alten Frau und versuchten Mordes an ihrem 32 Jahre alten Ehemann und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt. Der 28-jährige Alex W. nahm das Urteil mit gesenktem Kopf regungslos zur Kenntnis.

          Das Dresdner Landgericht folgte mit dem Urteil den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und versuchten Totschlag im Affekt plädiert. Der 28 Jahre alte Alex W. war wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Laut Anklage hat er aus Fremdenhass die schwangere Marwa al-Scharbini am 1. Juli im Dresdner Landgericht vor den Augen ihres dreijährigen Sohnes erstochen und ihren Mann lebensgefährlich verletzt. Der Mord im Gericht geschah während einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung. Alex W. hatte Marwa al-Scharbini im August 2008 auf einem Spielplatz wegen ihres Kopftuchs als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpft.

          Das Leben in Deutschland als „Multikultischeiße“ empfunden

          Laut Gericht hat er seine Kindheit, die er in Perm und in Kasachstan verbrachte als „alles Scheiße“ empfunden. Er sei glücklich gewesen, als seine Mutter, eine Architektin, den Aussiedlungsantrag gestellt habe. Alex W. lebt seit 2003 in Deutschland. Nach seiner Aussiedlung habe Alex W. aber auch das Leben in Deutschland als „Multikultischeiße“ empfunden, sagte Richterin Birgit Wiegand nach der Urteilsverkündung. Er sei der Meinung gewesen, dass Ausländer ihm die Arbeit wegnehmen. In erster Linie habe er Muslime verachtet. „In seinen Augen waren sie alle Islamisten“, sagte Wiegand. Dass er selbst anderer Herkunft sei, habe er verdrängt. Dass er ein perfekter Deutscher sein wollte, sei eine „utopische Vorstellung“ gewesen. Alex W. müsse den Eltern, dem Witwer, dem Bruder und dem dreijährigen Sohn der getöteten Ägypterin „alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen“.

          Vor Beginn des letzten Verhandlungstages
          Vor Beginn des letzten Verhandlungstages : Bild: AP

          Der ägyptische Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, hat sich sehr zufrieden über das Urteil gegen Alex W. geäußert. Man habe die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen, sagte er.

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