
Prozess um Barbarenschatz : Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung
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Diese goldenen Schmuckstücke eines zeremoniellen Gewandes aus der Spätantike sind Teil des sogenannten Barbarenschatzes. Bild: dpa
Mehr als eine Million Euro soll der Schatz wert sein, den ein Mann in der Südpfalz ausgrub. Weil er ihn anschließend monatelang für sich behielt, ist er nun zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Bevor es so richtig losgeht, bekommt der Schatzsucher von seiner Mutter noch eine Flasche mit goldgelber Apfelschorle hingestellt - zur Stärkung. Die kann der 23 Jahre alte Mann auch gut gebrauchen, denn für ihn kommt es anders als erhofft. Das Amtsgericht Speyer verurteilt ihn am Mittwoch zu 15 Monaten Haft auf Bewährung, weil er einen als bundesweit einmalig geltenden Gold- und Silberschatz aus der Spätantike unterschlagen hat.
Zwar habe er den Fund letztlich den Behörden übergeben, sagt Richterin Sascha Umealo-Wells im Gerichtssaal, in dem sich viele Unterstützer des Angeklagten eingefunden haben. Aber diverse Umstände und Indizien sprächen dafür, „dass er allein aus Angst vor den polizeilichen Ermittlungen den Schatz rausgerückt hat - und nicht, weil er dem Land einen Gefallen tun wollte“. Vielmehr gebe es Anhaltspunkte dafür, „dass er den Schatz behalten wollte“.
Der Angeklagte, der sich in seinem Schlusswort noch einsichtig gezeigt hatte, gibt sich nach der Urteilsverkündung kämpferisch. „Wir akzeptieren das nicht, weil ehrliche Finder nicht bestraft werden dürfen“, sagt der 23-Jährige, aus dessen Gesicht der jungenhafte Ausdruck plötzlich gewichen ist. „Ich bin stolz auf diesen Fund - definitiv“, sagt er trotzig. Er habe nie vorgehabt, irgendetwas zu behalten, hatte er bei Prozessbeginn beteuert.
Der Schatz war außer Haus deponiert
Fest steht, dass der gelernte Einzelhandelskaufmann im Frühjahr 2013 mit einem befreundeten Ehepaar bei Rülzheim in der Südpfalz ohne Genehmigung mit einem Metalldetektor den Boden absuchte - und an die 100 Objekte aus dem fünften Jahrhundert fand. Die Staatsanwaltschaft schätzt den materiellen Wert auf 425.000 bis 575.000 Euro, Archäologen halten den wissenschaftlichen Wert für unbezahlbar.
Vom Wert der Fundstücke will der Finder zunächst nichts gewusst haben. Die Polizei rückte ihm schließlich auf die Pelle, weil er wegen einer Internetpräsentation mit anderen Funden angezeigt wurde. Aber die Beamten fanden nichts, er hatte den Schatz außer Haus deponiert - angeblich aus Angst vor Einbrechern. Schließlich gab er im Dezember 2013 andere Funde ab. Doch als eine Archäologin ihn fragte, ob er noch etwas habe, sagt er: „Mittelalterschott“.
Funde auf Youtube präsentiert
Als die Expertin auch den sehen will, machen sie einen Termin aus. Dann finden Polizisten bei einem Bekannten Fotos des „Barbarenschatzes“ - und der Bekannte rät dem Finder zur baldigen Abgabe. Der junge Mann informiert noch am selben Tag die Archäologin - und stellt einen spektakulären Fund in Aussicht.
Der Mann sei ein erfahrener Schatzsucher, meint Richterin Umealo-Wells. Er habe den Schatz genommen, obwohl er gewusst habe, dass der dem Land gehöre. Seine Aussage, er habe ihn sieben Monate behalten, um zu klären, was es sei und um sich nicht zu blamieren, sei eine Schutzbehauptung. In anderen Fällen habe er sich mit seinen Funden auf Youtube präsentiert - „das war ihm nicht einmal peinlich“. Und dass er den Schatz nicht zu Hause aufbewahrt habe, spreche dafür, dass ihm die Brisanz klar gewesen sei.
Zwischen Heldentat und Flucht
„Von Freiwilligkeit der Abgabe kann keine Rede sein“, hatte Staatsanwältin Nicole Claus zuvor gesagt. „Er entschloss sich, die Flucht nach vorne anzutreten.“ Anwalt Markus Menzenddorff sagt dagegen: „Der Mann hat nicht weniger als eine Heldentat vollbracht.“
Für den Angeklagten und seine Anhänger im Publikum geht es aber auch um etwas Grundsätzliches. Sie wollen mehr Anerkennung für fündig gewordene Hobby-Schatzsucher. „Die sollen froh sein, dass was gemeldet wird“, sagt Axel Thiel-von Kracht von der Deutschen Sondengänger Union, die sich nach seinen Angaben kürzlich - im Zuge der Geschichte - gegründet hat. Der 23-Jährige selbst erhält viel Applaus, als er sich beklagt, er werde „kriminalisiert“. Archäologen hingegen rügen, dass Hobby-Buddler beim Ausgraben wertvoller Funde wichtige Spuren zerstören, die etwas über die Geschichte der Schätze erzählen.