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Kameras im Straßenverkehr : Verkehrsgerichtstag für Dashcams unter strikten Auflagen

Dashcams sind vor allem wegen Datenschutzbedenken umstritten. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich jetzt dennoch für ihren Gebrauch ausgesprochen. Bild: dpa

Dashcams, die während der Autofahrt den Verkehr filmen, sind umstritten. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich jetzt für sie ausgesprochen – mit begrenztem Einsatzgebiet.

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          Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich für den Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr und als Beweismittel in Gerichtsverfahren nach Unfällen ausgesprochen, allerdings unter strikten Vorgaben. Weil es weder in Deutschland noch in seinen Nachbarstaaten eine klare Rechtslage gebe, fordert der Verkehrsgerichtstag eine möglichst einheitliche gesetzliche Regelung auf der Basis des europäischen Datenschutzes.

          Reinhard Bingener
          Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

          Die mit der Frage befassten Experten empfahlen am Freitag zum Abschluss des 54. Verkehrsgerichtstages in Goslar die Zulassung von Dashcams, die nur bei drohender Unfallgefahr Aufnahmen anfertigen oder aber ihre Aufnahmen rasch wieder überschreiben. Mit Sanktionen belegt werden soll, wer die Aufnahmen der häufig auf dem Armaturenbrett installierten Digitalkameras missbraucht, indem er sie etwa auf Videoplattformen im Internet einstellt.

          „Idiotentest“ schon ab 1,1 Promille

          Auch sollen die Dashcams nicht zur Verfolgung kleinerer Verkehrsverstöße genutzt werden. In Goslar war mehrfach über Bürger berichtet worden, die während der Fahrt ihre Dashcam mitlaufen lassen, die Aufnahmen auf Regelverstöße anderer Verkehrsteilnehmer durchsehen, die sie dann bei der Polizei anzeigen.

          Der Verkehrsgerichtstag empfahl am Freitag außerdem, künftig bundeseinheitlich schon ab 1,1 Promille Alkohol im Blut eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung anzuordnen, im Volksmund „Idiotentest“ genannt. Die in Goslar versammelten Beamten, Wissenschaftler und Verbandsvertreter lehnten es jedoch ab, jenseits von 1,1 Promille neben dem Blutalkoholtest auch den Atemalkoholtest als Beweismittel zuzulassen.

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