https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/mit-einem-zentralen-register-will-die-transplantationsmedizin-mehr-verteilungsgerechtigkeit-schaffen-15684416.html

Organspende : Eine Datensammlung macht Hoffnung

Deutlicher Rückgang: Noch nie wurden in Deutschland so wenig Organe gespendet. Bild: dpa

Seit dem Skandal um die Wartelisten-Manipulation 2012 ist die Zahl der Organspender zurückgegangen. Eine neue Datenbank soll für eine gerechte Verteilung sogen und das Vertrauen wieder herstellen.

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          Wer in Deutschland auf ein Spenderorgan warten muss, ist in einer schwierigen Situation. Im Durchschnitt sterben täglich drei der etwa 10.000 Patienten, die auf der Warteliste stehen, also mehr als 1000 pro Jahr. Das hat unter anderem damit zu tun, dass die Spendenbereitschaft der Deutschen gering ist. Von 2010 bis 2017 ging die Zahl der postmortalen Spender von 1296 auf 797 zurück.

          Eva Schläfer
          Redakteurin im Ressort „Leben“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          Der Organmangel hat viele Gründe. Einer davon ist, dass die Deutschen die Wartelisten-Manipulationen im Jahr 2012 nicht vergessen haben. Sie erschütterten das Vertrauen in die Organspende. Aufgeschreckt durch diese Entwicklung, erhörte die Politik eine Forderung der deutschen Transplantationsmedizin, die über ihren Fachverband, die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG), schon lange ein nationales Transplantationsregister forderte. Im Juli 2016 verabschiedete der Bundestag das entsprechende Gesetz. In einem solchen Register werden umfassende Daten von verstorbenen Organspendern, Lebendspendern (bei Niere und Leber) und den Organempfängern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Es ist eine wichtige Neuerung für das dezentral organisierte Transplantationswesen, das aufgrund seiner Struktur bislang unter der Notwendigkeit zur Doppeldokumentation und der mangelnden Verfügbarkeit von Daten, auch für die medizinische Forschung, leidet.

          Bernhard Banas, Präsident der DTG und Vorsitzender des frisch installierten Fachbeirats, der der Registerstelle zur Seite gestellt ist, setzt große Hoffnungen in die Datenzusammenführung. Der Nephrologe der Uniklinik Regensburg verweist darauf, dass die Ziele wesentlich weiter gefasst seien, als die Qualität von Transplantationen zu sichern. „Mit einem Register, das sehr viel mehr an Daten speichert als nur die Organ- und Empfängerüberlebensdaten, ist zu erklären, warum es unterschiedliche Outcomes in verschiedenen Transplantationszentren oder nach unterschiedlichen Behandlungskonzepten gibt“, sagt Banas. Ein gut funktionierendes Register befähige die Transplantationsmedizin, Wartelistenkriterien weiterzuentwickeln und vor allem eine bestmögliche Verteilungsgerechtigkeit der raren Spenderorgane zu erarbeiten, belegbar durch eigene Daten und Fakten.

          Hohe Datenschutzanforderungen

          Zurzeit werden an zwei Stellen, in Leipzig und Berlin, die Grundlagen für die Inbetriebnahme des Transplantationsregisters geschaffen. Es wird sich aus einer Registerstelle sowie einer Vertrauensstelle zusammensetzen. Die Registerstelle samt einer Geschäftsstelle ist bei der Gesundheitsforen Leipzig GmbH angesiedelt, einem Unternehmen, das Versorgungs- und Analytiklösungen für den Gesundheitsmarkt anbietet. Sie fungiert als zentrale Stelle, die an sie übermittelte transplantationsmedizinische Daten überprüft, speichert und verschiedenen Empfängern bereitstellt. Im ersten Schritt wird eine technische Plattform entwickelt, welche die Übertragung von pseudonymisierten Daten der Vertrauensstelle an die Registerstelle ermöglicht. Die Vertrauensstelle wiederum wird in Berlin von der Schütze Consulting AG aufgebaut, einem Mittelständler, der IT-Projekte im öffentlichen Verwaltungsbereich realisiert und schon mehrere Vertrauensstellen in der Gesundheitsbranche betreut. Die Vertrauensstelle pseudonymisiert die Daten, die sie von den verschiedenen Lieferanten – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, Deutsche Stiftung Organtransplantation, europäische Vermittlungsorganisation Eurotransplant – bekommt. Diese Daten werden dann automatisiert in die Registerdatenbank eingespeist.

          Es ist ein komplexer Prozess, der hohen Datenschutzanforderungen gerecht werden muss. Das Register soll bis März  2019 aufgebaut, von Mai 2019 an mit „Altdaten“ aus den Jahren 2006 bis 2016 befüllt und von Mitte 2019 an jährlich mit neuen Daten angereichert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die rund 50 deutschen Transplantationszentren direkt in die Datenlieferung einbezogen. Auf Nachfrage bestätigen beide Unternehmen und auch die Bundesärztekammer, die das Projekt begleitet, im Zeitplan zu liegen.

          Bis Patienten Nutzen aus der Datensammlung ziehen können, wird noch weit mehr Zeit vergehen. Der Mediziner Bernhard Banas beobachtet jedoch von Patientenseite eine große Zustimmung zum Register. Sie gäben bereitwillig die Einwilligung, damit ihre Daten Eingang finden können.

          Organspender müssen erkannt und gemeldet werden

          Sowohl die Zahl der Organspender als auch die Zahl der gespendeten Organe hat in fast allen Regionen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zu den ersten sechs Monaten im Vorjahr zugenommen. Seit Januar konnten 484 Spendern Organe für eine Transplantation entnommen werden. Das sind 72 Spender mehr als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Damit stieg die Zahl der Organe, die aus Deutschland über Eurotransplant vermittelt werden konnten, um 245 auf 1576 Organe. Die Anzahl der Transplantationen stieg ebenfalls von 1410 auf 1623. Obwohl mittlerweile 80 Prozent der Deutschen der Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen, nahm die Zahl der Organspender über Jahre stetig ab. Seit 2010 sank die Zahl der Organspender von 1296 auf 797 im Jahr 2017 – ein historischer Tiefpunkt.

          Wie es dazu kommen konnte, zeigt eine jetzt im „Deutschen Ärzteblatt“ veröffentlichte Studie von Forschern des Uniklinikums Schleswig-Holstein in Kiel. Die Wissenschaftler werteten alle vollstationären Behandlungsfälle (rund 112 Millionen) der Jahre 2010 bis 2015 aus. Dabei zeigte sich, dass die Entnahmekrankenhäuser mögliche Organspender immer seltener erkennen und melden. So sank die Anzahl der organspendebezogenen Kontakte zur DSO in dem Zeitraum um 18,7 Prozent – von 2760 auf 2245.

          Die DSO fordert daher klar definierte Rechte und Pflichten für die an den Kliniken vorgeschriebenen Transplantationsbeauftragten sowie eine dem Aufwand entsprechende Vergütung der Entnahmekrankenhäuser. Beide Punkte haben die Regierungsparteien in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, ein Gesetz ist in Planung. (pps.)

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