Umgang mit Coronavirus : Bayern und Sachsen-Anhalt schaffen Maskenpflicht in Bus und Bahn ab
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In Bayern ist es bald nicht mehr notwendig, in der Straßenbahn eine FFP2-Maske zu tragen. Bild: dpa
Im Öffentlichen Nahverkehr muss in Bayern und Sachsen-Anhalt künftig keine Mund-Nasenbedeckung zum Schutz vor dem Coronavirus mehr getragen werden. Stattdessen soll es lediglich nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske geben.
In Bayern wird zum 10. Dezember die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr abgeschafft. Dies sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen, hieß es am Dienstag nach Angaben aus Regierungskreisen. Ab dem 10. Dezember soll es demnach nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Masken geben.
In Sachsen-Anhalt fällt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen unterdessen bereits am 8. Dezember. Sachsen-Anhalt setze damit auf mehr Eigenverantwortung beim Schutz vor Corona-Infektionen, hieß es aus Regierungskreisen.
Zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen mit dem Coronavirus hatte Bayern wie auch andere Bundesländer im April 2020 das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in der Öffentlichkeit beschlossen. Mit dem Sinken der Zahl der schweren Corona-Erkrankungen wurde die Pflicht schrittweise zurückgenommen. Der Öffentliche Nahverkehr, wo es häufig zu Gedränge in Bussen und Bahnen und Körperkontakten unter Fahrgästen kommt, ist noch eine der letzten öffentlichen Situationen, in denen Masken in Bayern vorgeschrieben sind.
„Genauso wichtig ist es, dass die Menschen weiterhin Masken tragen“
Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der öffentlichen Debatte, auch in der bayerischen Landespolitik. Zuletzt hatten sich die Freien Wähler vehement für die rasche Abschaffung eingesetzt und auf die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht. Mediziner sind dagegen der Ansicht, die Maskenpflicht sollte bleiben oder sogar ausgeweitet werden, da das Bedecken von Mund und Nase nicht nur gegen die Übertragung von Coronaviren schützt, sondern auch gegen andere Viruserkrankungen, etwa die derzeit kursierenden Influenza-Viren oder das RS-Virus bei Kindern.
Noch am Montagabend hatten die Gesundheitsminister der Bundesländer es nicht geschafft, eine neue gemeinsame Linie für weitere Änderungen an den Corona-Schutzvorgaben zu beschließen. Die meisten Länder wollten die Maskenpflicht im ÖPNV bis Jahresende verlängern, einige darüber hinaus. Zum Teil solle aus der Pflicht eine Empfehlung werden, hieß es. Für Fernzüge ist die Maskenpflicht bis 7. April 2023 bundesweit gesetzlich festgeschrieben.
In der Beratung hätte sich unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Beibehaltung der Isolationsregeln und der Maskenpflicht ausgesprochen. Sie erwarteten eine steigende Zahl von Neuinfektionen und hätten auf die hohe Sterblichkeit vor allem bei älteren Menschen hingewiesen. Das RKI sehe keinen Grund, die bisherigen Empfehlungen zur Isolation zu ändern. Mittlerweile haben Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht von mindestens fünf Tagen für positiv Getestete aufgehoben, die das RKI nach wie vor empfiehlt.
Unterdessen hält der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, die Coron-Auslangslage zu Beginn dieses Winters für besser als zuvor. „Es gibt genug Impfstoff und Medikamente gegen die Erkrankung, viele Menschen sind geimpft oder waren mit dem Virus bereits infiziert, sodass die Immunitätslage deutlich günstiger ist“, sagte Wieler im Interview mit der F.A.Z. Er wirbt allerdings weiterhin für eine Isolation von Infizierten und für das Tragen einer Maske. Inwieweit dies umgesetzt werde, sei zwar „letztlich eine politische Entscheidung“, sagte Wieler. Sich bei einer Corona-Erkrankung zu isolieren „bleibt wichtig, um andere zu schützen“, so Wieler. „Genauso wichtig ist es, dass die Menschen weiterhin Masken tragen, denn auch dadurch bleibt die Zahl der Atemwegserkrankungen im Rahmen.“