Bund und Länder : Die neuen Corona-Regeln im Überblick
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Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Markus Söder (r.), Ministerpräsident von Bayern, und Michael Müller (l.), Regierender Bürgermeister von Berlin, bei der Pressekonferenz. Bild: Stefanie Loos/AFP POOL/dpa
Was gilt wo? Neben den bekannten Kriterien für Hotspot-Regionen gibt es nun auch eine Vorstufe mit bestimmten Einschränkungen. Und die kommenden zehn Tage sind besonders wichtig. Hier die Übersicht, was Bund und Länder beschlossen haben.
Auf sieben Seiten haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend neue Maßnahmen zur „Bekämpfung der Sars-Cov2-Pandemie“ festgehalten, auf die sie sich beim ersten gemeinsamen Treffen seit Juni im Kanzleramt verständigen konnten. Sie senken die Schwelle, ab der etwa bei steigenden Infektionszahlen eine erweiterte Maskenpflicht, Sperrstunden in der Gastronomie und strengere Teilnehmerbegrenzungen bei privaten Feiern empfohlen werden.
Verbindlich wird das Papier für Hotspots, also Risikogebiete mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche. Private Feiern werden dort auf zehn Teilnehmer beschränkt.
Keine gemeinsame Linie gibt es beim faktischen Beherbergungsverbot in vielen Ländern für innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten.
Die wichtigsten Punkte im Detail:
Früher eingreifen
Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche sollen regional bereits strengere Maßnahmen greifen. Hier sollen Feiern im Familien- und Freundeskreis auf 25 Teilnehmer im öffentlichen Raum und auf 15 Teilnehmer im privaten Raum beschränkt werden.
Es solle zudem „eine ergänzende Maskenpflicht dort eingeführt werden, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen“. Darüber hinaus werde für die Gastronomie eine Sperrstunde empfohlen.
Hotspot-Regeln
Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche gelten Regionen weiter als Risikogebiete. Die Länder ergriffen hier „konsequent verschärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen“, die zielgerichtet und überregional vergleichbar sein müssten, heißt es in dem Beschluss. Dazu gehörten „Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“ und die verbindliche Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe.
Zudem gebe es „weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum und auf zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum“.
Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen betonten in einer Protokollnotiz, dass sie die Einschränkungen für private Treffen nur als Empfehlungen sehen und sie nicht verpflichtend machen wollten. Es gebe rechtliche Bedenken wegen des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch Niedersachsen will dies erst rechtlich prüfen. Sachsen meldete ebenfalls Vorbehalte an.
Zehn Tage Frist zur Besserung
Bund und Länder setzen sich und der Bevölkerung eine Frist: Wenn der bundesweite Anstieg der Infektionszahlen „nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand“ komme, „sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren“. In einem ersten Schritt würden Kontakte im öffentlichen Raum nur noch einer Gruppe von höchstens fünf Personen oder den Angehörigen zweier Haushalte gestattet.
Täglich um 12.00 Uhr
ANMELDENUrlauber
Besonders umstritten in der öffentlichen Debatte sind die Einschränkungen für innerdeutsche Urlauber, wenn sie aus einem Risikogebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche kommen. In vielen Bundesländern dürfen sie in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen nur übernachten, wenn sie einen negativen Test vorweisen können.
Bei diesem sogenannten Beherbergungsverbot finden Bund und Länder keine gemeinsame Linie. Zum Ende der Herbstferien am 8. November würden die Regelungen der Länder „neu bewertet“. Bund und Länder fordern aber „eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen“ in und aus Risikogebieten zu vermeiden.
Kontakt-Nachverfolgung
Zentrales Element bleibe es, die Kontakte von nachgewiesenen Infizierten nachzuverfolgen, um die Ausbreitung der Infektion einzudämmen. Dazu sollen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen den öffentlichen Gesundheitsdienst mit Personal unterstützen. Die Bundeswehr könne zudem in wenigen Wochen mit bis zu 15.000 Kräften helfen.