Entwurf liegt F.A.Z. vor : Das sind die neuen Corona-Regeln im Büro
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Bürogebäude (Symbolbild) Bild: dpa
Die Homeoffice-Pflicht wird nicht verlängert. Aber Arbeitgeber dürfen ab dem 20. März eine Maskenpflicht verhängen und weiterhin wöchentliche Tests anbieten.
Das Ende der flächendeckenden Homeoffice-Pflicht und Maskenzwang nur noch, wenn es der Arbeitgeber für notwendig hält: Mit dem Frühlingsanfang am 20. März fallen auch in den Betrieben die meisten staatlichen Corona-Vorgaben weg. So sieht es der Entwurf der geänderten Arbeitsschutz-Verordnung vor, über den das Bundeskabinett am Mittwoch entscheiden wird.
In den geplanten Regelungen des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber künftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen. Dazu gehören das Bereitstellen von wöchentlichen Corona-Tests oder Masken, heißt es in dem Entwurf, der der F.A.Z. vorliegt. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Unternehmen können danach künftig weiterhin ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, Masken zu tragen, stellte ein Ministeriumssprecher klar.
Homeoffice wird weiterhin empfohlen
Etwas anderes gilt jedoch bei den Corona-Tests: Die Betriebe können sich zwar entscheiden, diese einmal die Woche kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie können allerdings ihre Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, diese auch zu nutzen. Bisher müssen Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche Tests anbieten. Damit entfällt auch die betriebliche 3-G-Regelung, nach der Beschäftigte entweder Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen.
Diese Vorschrift war erst nach langem Widerstand der Gewerkschaften im vergangenen Herbst eingeführt worden. Sie gilt als einer der Gründe, warum die Impfbereitschaft in Deutschland nach einer Flaute im Sommer noch einmal gestiegen ist. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt derweil davor, den Schutz vor Corona-Infektionen am Arbeitsplatz zu vernachlässigen. „Arbeitsschutz darf ab Ende März keinesfalls zur Privatsache der Beschäftigten werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Pandemie ist eben noch nicht vorbei, und deshalb bleibt Homeoffice – da, wo es möglich ist – auch weiterhin ein nützliches Instrument, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken.“
Während die Verordnung vom Kabinett verabschiedet werden kann, ist die ebenfalls geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes Sache des Parlaments. Es steht ebenfalls am Mittwoch zur ersten Beratung im Bundestag an. Dabei geht es um die Frage, wie nach dem geplanten Wegfall der meisten Corona-Maßnahmen am 20. März weiter verfahren werden soll. Die Änderungen sehen für die Bundesländer eine Übergangsfrist bis zum 2. April vor. In diesem Zeitraum können sie einige Einschränkungen wie die 3-G-Regel in der Gastronomie weiter wie bisher durchsetzen.
Danach wird ihr Handlungsradius weiter eingeschränkt. Zusätzliche Maßnahmen wie 3 G oder auch eine weitergehende Maskenpflicht sind dann nur noch in „Hotspots“ mit einer „sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ möglich, in denen eine neue Virusvariante auftritt oder hohe Inzidenzen die Versorgung in den Krankenhäusern bedrohen.
Das neue Infektionsschutzgesetz trifft darüber hinaus auch Vorsorge für den Herbst: Ab dem 1. Oktober gelten Menschen in der Regel nur noch als vollständig geimpft, wenn sie drei Impfungen bekommen haben.