Im Kampf gegen das Virus braucht es Abwägung
- -Aktualisiert am
Ein gesperrter Spielplatz im Volkspark Wilmersdorf. Bild: dpa
Der Kampf gegen das Virus rechtfertigt tiefgreifende Einschränkungen. Es kommt aber ganz auf ihr Maß und Ziel an. Und darauf, zwischen den konkurrierenden Belangen abzuwägen. Ein Gastbeitrag.
Zum Rechtsstaat gehört, dass er im Umgang mit eingetretenen oder absehbaren Krisensituationen mehr darf als sonst. Aufgeben darf er sich aber auch dann nicht. Es ist also nur gut, wenn Juristen sich angesichts schon verhängter und als möglich angekündigter weiterer Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona-Infektionen nun über die einschlägigen Rechtsnormen beugen und prüfen, ob die überhaupt hergeben, was da schon über uns verhängt worden ist und womöglich noch verhängt werden soll.
Ernstzunehmende Juristen vertreten die Auffassung, dass Ausgangsbeschränkungen, wie sie Bayern kürzlich landesweit verhängt hat, rechtswidrig sind. Das Infektionsschutzgesetz biete dafür keine Rechtsgrundlage. Außerdem seien die Maßnahmen unverhältnismäßig. Solche Kritik werden auch die seit Montag in Geltung gesetzten Verordnungen anderer Länder auf sich ziehen, die überraschend uneinheitlich ausgefallen sind und keineswegs durchweg der Behauptung entsprechen, man habe sich darauf verständigt, nicht auf Ausgangs-, sondern auf Kontaktbeschränkungen zu setzen. Die Berliner Vorordnung zum Beispiel sieht unter der Überschrift „Kontaktbeschränkungen“ vor, dass im Stadtgebiet befindliche Personen sich vorbehaltlich einer langen Reihe von Ausnahmen „ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten“ haben. Auch wenn die Flagge, unter der das segelt, etwas anderes zu suggerieren versucht: Der Sache nach handelt es sich um Ausgangsbeschränkungen. Die entscheidende, weil nicht durch gesetzliche Klarstellung zu erledigende Frage ist deshalb die nach der Verhältnismäßigkeit.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo