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Föderales Deutschland : Im Wettbewerb gegen das Virus?

„Jeder hat da seine eigene Art aufzutreten, das ist völlig in Ordnung“: NRW-Ministerpräsident Laschet reagiert auf die Frage, wie er das Vorpreschen Söders beurteilt, betont gelassen. Bild: dpa

Bayern hat den Katastrophenfall ausgerufen, andere Länder nicht. Dass Söder bei der Corona-Bekämpfung als treibende Kraft erscheint, nimmt NRW-Ministerpräsident Laschet betont gelassen – und verweist auf Unterschiede im Landesrecht.

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          Schon am Freitag hatte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) seinen Churchill-Moment. Laschet, der nicht zu Übertreibungen neigt, bereitete die Mitbürger auf schwere Prüfungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor. „Wir haben es mit einem unsichtbaren Gegner zu tun, dessen Bekämpfung unser Land an den Rand seiner Kräfte führen wird“, sagte Laschet bei der Vorstellung der harschen Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder geeinigt hatten.

          Reiner Burger
          Politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.
          Rüdiger Soldt
          Politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

          Am Dienstag legt Laschet in einer Pressekonferenz noch einmal nach. Die Entwicklung der Corona-Infektionen in Nordrhein-Westfalen sei nun nicht nur dynamisch, sondern dramatisch. „Es muss nun der Letzte verstehen, wir befinden uns in einer schweren Krise, für die Gesundheit, den Wohlstand und für den Zusammenhalt.“

          Sperrstunde am Nachmittag

          Die allermeisten hätten verstanden, dass man das Virus nur gemeinsam besiegen könne. „Es geht um Leben und Tod, so einfach ist das und auch so schlimm.“ Die meisten Bürger blieben zu Hause. „Aber wir sehen auch, dass viele die Botschaft noch nicht verstanden haben.“ Deshalb werde man noch einmal nachschärfen. Neben anderen Maßnahmen kündigt Laschet an, dass NRW nun doch die Spielplätze grundsätzlich schließt, für Gaststätten gilt von Mittwoch an: Sperrstunde ist 15 Uhr.

          Manche der Maßnahmen haben andere Bundesländer früher ergriffen als Nordrhein-Westfalen. Vor allem der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wird derzeit als treibende Kraft wahrgenommen. Als Laschet am Dienstag gefragt wird, ob er sich darüber ärgere, bleibt er demonstrativ gelassen. Jeder wisse doch, dass Nordrhein-Westfalen entweder schneller war als Bayern oder aber identische Maßnahmen ergriffen habe. „Jeder hat da seine eigene Art aufzutreten, das ist völlig in Ordnung.“

          Zudem stimmten sich Bayern und NRW engstens ab – bis hin zur Formulierung der Erlasse. Dass Nordrhein-Westfalen, anders als Bayern, nicht den Katastrophenfall ausgerufen hat, erklärt Laschet mit Unterschieden im Landesrecht. Was im bayerischen Katastrophenrecht möglich sei, sei in NRW schon jetzt möglich.

          Keine Katastrophe in Sicht

          Während Bayern nun in der Staatskanzlei auch einen Katastrophenstab einrichtet, gibt es in Düsseldorf, ebenfalls beim Chef der Staatskanzlei, schon seit Freitag einen Krisenkoordinationsrat. Im Kern findet das Krisenmanagement in NRW jedoch weiterhin im Gesundheitsministerium statt. „Die Koordination mit den Kreisen, Landräten und Oberbürgermeistern hat sich optimal eingespielt“, sagt Laschet. Die Aktivierung des Krisenstabs der Landesregierung, der nach nordrhein-westfälischem Recht beim Innenministerium angesiedelt sein muss, komme erst in Frage, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr gewährleistet sind. Das sei aktuell nicht der Fall.

          Winfried Kretschmann (Bündnis 90 / Die Grünen) während einer Videokonferenz am 17. März 2020 in Stuttgart
          Winfried Kretschmann (Bündnis 90 / Die Grünen) während einer Videokonferenz am 17. März 2020 in Stuttgart : Bild: dpa

          Die baden-württembergische Landesregierung ruft den Katastrophenfall ebenfalls nicht aus. Aber die Regierung arbeitet schon seit mehreren Wochen im Krisenmodus. Anders als in Bayern besteht in Baden-Württemberg nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz nämlich die Möglichkeit, Verwaltungsstäbe als „vorbereitende Maßnahme“ einzusetzen, ohne den Katastrophenfall auszurufen. Seit zwei Wochen gibt es einen Verwaltungsstab im Innenministerium, der alle Vorbereitungen für den Pandemiefall getroffen hat; er tagt um 8.30 Uhr und um 15 Uhr unter Vorsitz des Abteilungsleiters für Krisenmanagement im Innenministerium; Polizei und das Gesundheitsministerium sind vertreten.

          Baden-Württemberg handelt wie 2015

          Aus Sicht der grün-schwarzen Landesregierung ist der Katastrophenfall noch nicht eingetreten, weil es zum Beispiel eine funktionierende Lebensmittelversorgung gibt und der Bevölkerungsschutz oder das Technische Hilfswerk für Hilfsleistungen noch nicht herangezogen werden müssen. Auch ist es noch nicht nötig, Behörden und Institutionen einheitlich zu lenken, weil vorhandene Strukturen intakt sind.

          „Wir sprechen deshalb noch nicht von einer Katastrophenlage, sondern von einer Fachlage, bei der es wesentlich auf die Einschätzungen des Gesundheitsministeriums ankommt“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Parallel hierzu setzte das Landeskabinett in der vergangenen Woche den „Lenkungskreis-Covid19“ ein; dort sind Amtschefs vom Innen-, Gesundheits- und Finanzministerium sowie der Chef der Staatskanzlei vertreten. Der Stab hat die Beschlüsse, die von der Bundesregierung am Montag zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus gefasst worden sind, in entsprechenden Verordnungen an die Behörden und Kommunen weitergegeben.

          Die Regierung geht vor wie 2015 in der Flüchtlingskrise. „Das Kabinett hat seine Entscheidungen an den Lenkungskreis delegiert“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag. Es gäbe nichts, was die Regierung zusätzlich machen könne, wenn sie den Katastrophenfall ausgerufen hätte. Der sei für Überschwemmungen oder Unfälle in Atomkraftwerken vorgesehen. „Wir wollen selbst nichts eskalieren, es soll sich jetzt aber niemand in die Eisdiele hocken.“

          Vorerst keine Ausgangssperre

          Von der Anordnung einer Ausgangssperre will Kretschmann vorerst absehen. „Die Deutschen sind gesetzestreu. Ein Infizierter darf nur einen anstecken, das ist das Ziel, sonst wirkt der Bremseffekt nicht“, sagte Kretschmann. Allerdings sind die Behörden mit dem Verhalten der Bürger unzufrieden, die sich an die Allgemeinverfügungen der Kommunen nicht halten und ihre Kinder dennoch auf Spielplätze schicken oder sich auf belebten Plätzen treffen. Verstöße gegen diese Verordnungen sind im Übrigen strafbewehrt.

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