Gerichtsverfahren um Julian Assange : Der eigene Anwalt klagt
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Lässig einer ungewissen Zukunft entgegen: Sicher ist für Julian Assange derzeit nur, dass weitere Prozesse warten Bild: dapd
Neue Sendung, neue Klage: Nachdem Julian Assange einen lukrativen Vertrag für ein russisches TV-Format abgeschlossen hat, verklagt ihn sein früherer Anwalt wegen unbeglichener Kosten.
Der Supreme Court, das oberste britische Gericht, hat zwei Tage lang erörtert, ob Wikileaks-Gründer Julian Assange nach Schweden ausgeliefert werden darf. Sechs Richter und eine Richterin haben nun rund fünf Wochen Zeit, über seine Auslieferung gemäß dem „europäischen Haftbefehl“ zu entscheiden. Wird dem schwedischen Ersuchen stattgegeben, könnte Assange noch vor Ostern in schwedische Untersuchungshaft überführt werden. In Schweden laufen Ermittlungen gegen Assange in zwei Fällen, in denen ihm die Staatsanwaltschaft sexuellen Missbrauch und eine Vergewaltigung in einem minder schweren Fall zur Last legt.
In der letztinstanzlichen Gerichtsverhandlung in Großbritannien ging es nicht mehr um die schwedische Anklage, sondern nur um die Frage, ob der europäische Haftbefehl korrekt ausgestellt wurde. Assanges Verteidigerin Dinah Rose machte geltend, dass nur eine unabhängige richterliche Autorität und nicht ein parteiischer Staatsanwalt einen derartigen Haftbefehl ausstellen dürfe. Dagegen argumentierte die Kronanwältin Claire Montgomery, das zwar die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny den Haftbefehl ausgestellt habe, weil Assange einen anberaumten Verhörtermin entgegen allen Absprachen verstreichen ließ. Dieser Haftbefehl sei nach einer Gegenklage jedoch vom obersten schwedischen Gerichtshof bestätigt worden, woraufhin der europäische Haftbefehl ausgefertigt wurde. Später habe zudem ein weiteres schwedisches Gericht den Haftbefehl bestätigt und erneuert, nachdem Großbritannien den Haftbefehl wegen eines Formfehlers abgelehnt hatte.
„Die Welt von morgen“
Das Verfahren vor dem Supreme Court wurde von einer neuen Klage überschattet. Assanges britische Anwaltskanzlei Finers Stephen Innocent, die ihn in der ersten Instanz vertreten hatte, verklagte den Wikileaks-Gründer nun auf Zahlung ausstehender Anwaltskosten. Geld ist vorhanden, aber nicht greifbar: Assange hat für die Rechte an seiner Autobiographie hohe Vorschüsse ausgehandelt, die von dem Verlag auf ein Treuhandkonto eingezahlt wurden. Das Buch erschien, wurde aber von Assange nicht autorisiert und erwies sich damit als Flop. Derzeit gibt es noch keine Einigung, was mit der gesperrten Summe passiert.
Ausschlaggebend für die Klage der Anwälte sind Medienberichte aus Russland, nach denen Julian Assange einen Vertrag über eine zehnteilige Fernsehserie namens „Die Welt von morgen“ abgeschlossen hat. In ihr will er die Denker und Revolutionäre interviewen, die seiner Ansicht nach das politische Geschehen von morgen prägen werden. Als erste Kandidaten soll Assange für seine Sendung den amerikanischen Linguisten und Regimekritiker Noam Chomsky und den britischen Historiker Tariq Ali ausgesucht haben. „Wikileaks ist der unerschrockenste Verleger der Welt und stets an vorderster Front der globalen Bewegung. Unser Projekt ist es, als Katalysator die Diskussion über unsere Zukunft voranzutreiben“, sagte Assange einer Meldung von Russia TV zufolge. Für den staatstreuen Sender erklärte Chefredakteurin Margarita Simonyan, man sei sehr stolz, Assanges neues Projekt ausstrahlen zu dürfen. Etwas anders sehen es die nun klagenden Rechtsanwälte. Der Sprecher der Kanzlei verwies lapidar darauf, dass Assange offenbar einen sehr lukrativen TV-Vertrag abgeschlossen habe.