In der Pandemie eingerichtet : Gericht: Pop-up-Radwege sind rechtswidrig
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Provisorische Radstreifen, sogenannte Pop-up-Radwege müssen dem Berliner Verwaltungsgericht zufolge wieder entfernt werden. Bild: dpa
Die während der Corona-Pandemie eingerichteten Pop-up-Radwege müssen laut dem Berliner Verwaltungsgericht wieder entfernt werden. Eine erforderliche Gefahrenlage sei nicht dargelegt worden.
Es ist ein Prestigeobjekt der Berliner Grünen und bei Radfahrern beliebt. Doch die neu eingerichteten „Pop-up-Radwege“ in Berlin sind nach einer ersten Gerichtsentscheidung nicht zulässig und müssten demnach wieder entfernt werden. Es bestünden ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Radwege, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Montag mit. Radwege kämen nämlich nur dort in Betracht, wo es die Verkehrssicherheit und die Belastung durch den Verkehr erforderten, befand das Gericht. Erforderlich sei ihre Errichtung nur dort, wo es „ganz konkret“ eine Gefahr gebe. Der Senat habe aber weder eine konkrete Gefahr noch andere besondere Umstände dargelegt, sondern sei davon ausgegangen, dass das nicht erforderlich sei. Die Begründung, dass es in Zeiten der Corona-Pandemie notwendig sei, temporäre Radwege anzulegen, sei nicht ausreichend, da es sich nicht um „verkehrsbezogene Erwägungen“ handele.
Der Beschluss ist eine Niederlage für die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke, die „Pop-up-Radwege“ während der Corona-Pandemie errichten ließen – mit der Begründung, dass nun mehr Bürger mit dem Rad unterwegs seien. Viele hätten kein Auto, und in Bussen und Bahnen sei es zu eng.
Die Gegner der neuen Radwege hielten den Grünen vor, sie wollten die Pandemie dazu nutzen, verkehrspolitische Fakten zu schaffen und den Autoverkehr in der Stadt zurückzudrängen. Der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek hatte im Juni gegen die Errichtung von acht neuen Radwegen geklagt, die kurzfristig angelegt worden waren. Sie befinden sich in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg. Scholtysek bezeichnete den Beschluss am Montag als „Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass“. Erstmals seien „linke Ideologen von Richtern in ihre Grenzen verwiesen worden“.
Allerdings richtet sich der Beschluss nicht gegen die Errichtung von Radwegen, sondern moniert nur die fehlende verkehrsrechtliche Begründung dafür. Die CDU-Fraktion sprach von einem „Fiasko“ für Senatorin Günther. Sie bekomme nun „die Quittung dafür, dass sie mit dem Kopf durch die Wand wollte“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin zulässig.