Aschaffenburg : Feuerwehrmann, der Gaffer bespritzte, handelte nicht strafbar
- -Aktualisiert am
Feuerwehrleute am Donnerstag an dem Unfallort auf der Autobahn 3, an dem Gaffer mit Lösch-Wasser bespritzt wurden Bild: dpa
Gaffer blockieren eine Unfallstelle, ein Feuerwehrmann bespritzt sie daraufhin mit Lösch-Wasser. Eine Strafaktion, die laut Staatsanwaltschaft „menschlich und moralisch“ nachvollziehbar und nicht strafbar ist.
Der Feuerwehrmann, der am vergangenen Donnerstag „Gaffer“ mit Wasser aus dem Feuerwehrschlauch bespritzte, hat nicht strafbar gehandelt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg am Montag mit. Auf der Autobahn 3 bei Rohrbrunn im Landkreis Aschaffenburg waren bei einem schweren Verkehrsunfall drei Menschen ums Leben gekommen. Mehrere Lastwagenfahrer, die langsam an der Unfallstelle vorbeifuhren, hatten dabei mit ihren Mobiltelefonen Videos und Bilder von der Unfallstelle und auch der Leichname gemacht, die in dem Moment geborgen wurden.
„Menschlich und moralisch“ sei die spontane Aktion des Feuerwehrmannes nachzuvollziehen, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken am Montag. Die „Strafaktion“ sei spontan erfolgt, als die Lastwagenfahrer filmten, während die Feuerwehrleute mit der Bergung der Leichname und Versorgung der Verletzten beschäftigt waren. Doch sowohl Feuerwehr als auch Polizei seien sich einig, dass dieses Vorgehen „kein geeignetes Mittel“ in solchen Situationen darstelle. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass bislang keine Strafanzeige eines „Gaffers“ gegen die Feuerwehrleute wegen „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ eingegangen sei. Die Staatsanwaltschaft spricht von „den Feuerwehrleuten“, da auf den Bildern nicht eindeutig zu sehen sei, ob es sich um ein und dieselbe Person handele.
Es gebe aber keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung. Die „Gaffer“ seien in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit „geringem Spritzdruck“ besprüht worden. Es seien vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen worden. Die jeweiligen Fahrer wurden danach von der Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht. Es handelt sich nach Polizeiangaben überwiegend um die Ordnungswidrigkeit „Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt“, die mit 100 Euro und einem Punkt in dem Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden kann.