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Frau zu Geldstrafe verurteilt : Mit der Trillerpfeife gegen Werbeanrufe

  • Aktualisiert am
Vorsicht, Körperverletzung

Vorsicht, Körperverletzung Bild: Rüchel, Dieter

Eine Frau aus der Pfalz ist wegen Körperverletzung verurteilt worden, nachdem sie unerwünschte Callcenter-Anrufe mit einer Trillerpfeife abwehrte.

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          Weil sie aus Wut über unerwünschte Werbeanrufe kräftig mit einer Trillerpfeife in den Telefonhörer gepfiffen hat, ist eine 61 Jahre alte Pfälzerin zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die Frau aus Pirmasens muss insgesamt 800 Euro bezahlen, weil die Callcenter-Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung bis heute unter den Folgen des Pfiffs vom August 2011 leidet. Sie erlitt ein akutes Lärmtrauma und hat nun Ohrgeräusche, wie das Amtsgericht Pirmasens am Dienstag mitteilte.

          Der 61 Jahre alten Frau wurde deshalb per Strafbefehl die Geldstrafe auferlegt. Dagegen legte sie zwar zunächst Widerspruch ein, so dass für Dienstag eine mündliche Verhandlung angesetzt wurde. Kurz vor Prozessbeginn nahm sie die Strafe dann aber doch an. Laut einem Gerichtssprecher ist die 61 Jahre alte Frau nun vorbestraft.

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