Frankreich : Gericht erlaubt „neutral“ als Geschlecht
- Aktualisiert am
Auf dem Banner der «dritten Option» sind drei mögliche Geschlechter zu sehen. Bild: dpa
Seit mehr als 60 Jahren ist er offiziell ein Mann, hat aber Merkmale beider Geschlechter. Nun kann ein Franzose sein Geschlecht auf „neutral“ ändern – falls das Urteil nicht noch kassiert wird.
Weder Mann noch Frau: Ein Gericht hat einem Franzosen erlaubt, sein Geschlecht beim Standesamt auf „neutral“ ändern zu lassen. „Das Geschlecht, das bei der Geburt zugewiesen wurde, erscheint wie eine reine Fiktion“, zitierte die Zeitung „20 Minutes“ am Mittwoch aus dem Urteil eines Gerichts in der Stadt Tours, rund 200 Kilometer südwestlich von Paris. Die 64 Jahre alte Person ist nach Angaben seiner Anwältin Mila Petkova mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen zur Welt gekommen. Ein ähnlicher Fall ist in Deutschland beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig.
Das Urteil vom 20. August werde die rechtliche Anerkennung intersexueller Personen fördern, sagte Petkova dem Sender France Info. Sie sprach von einer Premiere in Frankreich. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, deshalb bleibe das offizielle Geschlecht zunächst „männlich“.
Im Urteil wird explizit erwähnt, dass es nicht darum gehe, die Existenz eines „dritten Geschlechts“ anzuerkennen, sondern dass es unmöglich sei, den Menschen klar zuzuordnen. „Heute habe ich endlich den Eindruck, von der Gesellschaft so anerkannt zu werden, wie ich bin“, sagte der Franzose, der seinen Namen nicht veröffentlichen wollte, der Zeitung „20 Minutes“.
Einige Länder erlauben anders Geschlecht in Dokumenten
Bei Intersexuellen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig männlich oder weiblich ausgeprägt. Betroffenenverbände klagen über Benachteiligung und fordern eine rechtliche Anerkennung, sie lehnen frühe operative Eingriffe ab.
In einigen Ländern wie Australien, Neuseeland und Nepal können Intersexuelle in Dokumenten bereits ein anderes Geschlecht als männlich oder weiblich angeben. Dem BGH-Familiensenat in Karlsruhe liegt die Beschwerde eines 25 Jahre alten Intersexuellen vor: Vanja ist als Mädchen ins Geburtsregister eingetragen worden, möchte das Geschlecht aber in „inter“ oder „divers“ ändern. Dies ist im deutschen Personenstandsrecht bislang nicht vorgesehen.
Allerdings muss das Geschlecht von Kindern seit zwei Jahren nicht mehr kurz nach der Geburt festgelegt werden. Wenn sie nicht klar einzuordnen sind, können sie ohne Geschlechtsangabe ins Geburtenregister eingetragen werden.