Unterhaltspflicht von Spendern : Samen ohne Namen
- -Aktualisiert am
Gelebter Sachunterricht: „Was sie schon immer über Sex wissen wollten, aber bisher nur zu fragen wagten“ von Woody Allen Bild: ddp images
Kinder von Samenspendern haben das Recht zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Aber heißt das auch, dass sie Unterhalt von ihm fordern können?
Andreas Hammel wartet immer noch darauf, dass die Politik endlich regelt, wie es zwischen Samenspendern und Spenderkindern weitergehen soll. Und da gäbe es einiges zu regeln, sagt der Reproduktionsmediziner, trotz oder gerade wegen des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm von Anfang Februar. Hammel ist einer der Chefs des Kinderwunschzentrums Erlangen. Er ist dort auch für die Samenbank zuständig, aber eigentlich macht das nur einen kleinen Teil seiner Arbeit aus.
Die meisten Paare mit Kinderwunsch hoffen natürlich, dass es mit dem Sperma des Ehemanns klappt. Denn wer will das schon, eigentlich: ein Kind mit Erbanlagen der Ehefrau sowie denen eines Fremden zeugen? Vielen ist die Vorstellung von Samenspende unangenehm. Deshalb hat Hammel neben der Sache mit den neuen Gesetzen noch ein zweites Anliegen: Er will die Samenbanken aus der Schmuddelecke holen. „Die Assoziationen sind oft irgendwie schmutzig. Das haben die Spender nicht verdient.“
Hammel ist Mitte vierzig und blond, er trägt blaue Crocs, ein blaues Polohemd und eine feine Brille. Im Regal in seinem Besprechungszimmer steht ein Bild von seinen Kindern. An dem Schreibtisch sitzen ihm sonst Paare gegenüber, die bereit sind, viel auf sich zu nehmen. Tägliche Hormonspritzen in den Bauch der Frau ab dem zweiten Zyklustag. Eisprung genau abpassen. Insemination, zu Deutsch Besamung, mit einem Gummischlauch. Oder Absaugen von Eizellen mit einer Hohlnadel unter Vollnarkose, um diese Zellen dann in der Petrischale oder unter dem Mikroskop befruchten zu lassen. Durchschnittliche Schwangerschaftschance: 15 bis 25 Prozent.
Interesse des Kindes wichtiger
Wenn es mit dem Samen des Mannes nicht geht, auch nicht mit Fädchen aus herausgeschnittenem Hodengewebe, sind manche dieser Paare bereit, es mit Sperma aus der Samenbank zu versuchen. Hammel macht dann drei bis fünf anonymisierte Vorschläge von Spendern, die dem Ehemann optisch halbwegs ähneln. Das Paar bekommt Angaben zu Größe, Gewicht, Haar- und Augenfarbe, erlerntem und ausgeübtem Beruf, ethnischer Herkunft, Hobbys, Blutgruppe - und wählt aus.
Hammel legt den werdenden Eltern dringend nahe, dem Kind irgendwann zu sagen, wie es entstanden ist. „Wenn es etwas gut kann, was der Vater auch gut kann, dann kann eine vor allem für den Vater belastende Situation entstehen, wenn das Kind nichts ahnt und alle sagen: Mensch, das hast du vom Papa. Aber wenn man’s weiß, lacht man eher darüber und nimmt sich in den Arm.“ Nicht nur im Familienalltag hat es Folgen, dass ein Unbekannter ins Leben eines Paares tritt. Die Richter in Hamm haben vor knapp drei Monaten über eine ganz andere mögliche Konsequenz entschieden: Ein mit Hilfe eines Spendersamens gezeugtes Kind kann vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen.
Sein Interesse sei höher zu bewerten als das Interesse eines Spenders, dass seine Daten geheim bleiben. Der Rest ist Politik - und ziemlich komplex. Hammel formuliert jetzt ein paar Fragen: „Was macht man, wenn es eine Samenbank oder den behandelnden Arzt nicht mehr gibt? Wie sieht es mit Unterhaltsfragen aus? Spielt es eine Rolle, wenn das Paar zwei lesbische Frauen sind? Wie soll das konkret ablaufen, wenn das Kind den leiblichen Erzeuger treffen möchte?“ Der Mediziner hat für sich selbst schon Antworten gefunden. Aber die Politik zögert noch. Es sei nichts Konkretes geplant, heißt es im Justizministerium, aber die Praxis der assistierten Reproduktion stehe rechtlich insgesamt auf dem Prüfstand.