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Prozess gegen Abou-Chaker : Wahrheit oder Fälschung?

Bleibt bei seiner Aussage: Bushido (Archivbild) Bild: dpa

Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker geht es am Mittwoch um heimliche Aufnahmen, die Bushidos Aussage widerlegen sollen. Dessen Anwalt will beweisen, dass die Audiodatei manipuliert ist.

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          Den Vergleich mit den gefälschten Hitler-Tagebüchern konnte sich Steffen Tzschoppe nicht verkneifen. Der Rechtsanwalt des Rappers Bushido sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Berlin, dass sich das Magazin „Stern“ 1983 auf einen Gutachter verlassen habe, der mit den Informationen des Fälschers gefüttert worden sei. Ähnlich war es seiner Überzeugung nach jetzt auch bei einem Bericht über seinen Mandanten: Der „Stern“ hatte vergangene Woche über eine Audioaufnahme berichtet, die heimlich bei einem Treffen zwischen Bushido und seinem ehemaligen Manager Arafat Abou-Chaker am 18. Januar 2018 aufgenommen worden sein soll.

          Sebastian Eder
          Redakteur im Ressort „Gesellschaft & Stil“.

          Bushido hat vor Gericht ausgesagt, dass er damals mehr als vier Stunden lang im Büro von Abou-Chaker eingesperrt und dabei auch bedroht und verletzt worden sei. Laut der Audioaufnahme, über die der „Stern“ berichtete, soll das Treffen dagegen nur zwei Stunden gedauert haben, Bushido sei dabei weder bedroht, noch beschimpft, noch verletzt worden. Die Echtheit des Bands sei von einem „der renommiertesten Forensiker für Audioaufnahmen in Deutschland“ untersucht worden, der keinerlei Indizien dafür gefunden habe, „dass hier etwas herausgenommen oder hinzugefügt wurde“, hieß es in dem Bericht.

          Die Aufnahme liegt dem Gericht mittlerweile vor. Sie wurde vergangene Woche vom Anwalt von Arafat Abou-Chaker eingereicht und soll jetzt auf Echtheit und Vollständigkeit überprüft werden. Der Berliner Clanchef ist dafür bekannt, dass er heimlich Gespräche aufnimmt, 65 solcher Aufzeichnungen wurden auf einem seiner Mobiltelefone mal von der Polizei gefunden. Die Aufnahme, die am 18. Januar 2018 entstanden sein soll, war allerdings nicht darunter. Bushidos Anwalt Tzschoppe ist davon überzeugt, dass sie manipuliert wurde. Man wisse nicht, wer den Gutachter vom „Stern“ bezahlte habe und mit welchen Informationen er gearbeitet habe, sagte er am Mittwoch. Seiner Meinung nach könne kein Sachverständiger ausschließen, dass es sich hier um eine Fälschung handle. „Es ist zum Beispiel kinderleicht, den Zeitstempel zu ändern.“

          Auto-Blackbox als Gegenbeweis?

          Tzschoppe glaubt seinem Mandanten weiterhin, dass dieser mehr als vier Stunden in dem Büro war – und er hat auch eine Idee, wie er das beweisen könnte. Vergangene Woche habe er die Fahrgestellnummer des Autos recherchiert, mit dem Bushido im Januar 2018 zu dem Treffen gefahren sei – ein Mercedes-Benz GLS 350. Dieses Auto habe eine Blackbox, die aufzeichne, wann ein Auto sich wo genau befinde – und diese Blackbox gebe es noch.

          Tzschoppe geht offenbar davon aus, dass die Daten beweisen, dass Bushido am 18. Januar 2018 länger als vier Stunden in der Puderstraße in Berlin war, wo sich das Büro von Abou-Chaker befindet – und damit klar wird, dass die Tonaufnahme unvollständig ist. Der Rechtsanwalt will noch weitere Hinweise dafür haben, die konnte er am Mittwoch allerdings nicht mehr vortragen. Der Prozess wurde während seiner Stellungnahme plötzlich unterbrochen, „weil es einem Teil des Gerichtes nicht gut ging“. Am Montag soll es weitergehen.

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