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Urteil in Berlin : Fast drei Jahre Haft für U-Bahn-Treppentreter

  • -Aktualisiert am

Swetoslaw S. musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten – und nun lange ins Gefängnis. Bild: dpa

Er hat eine 26 Jahre alte Studentin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinuntergestoßen. Dafür muss der 28 Jahre alte Angeklagte knapp drei Jahre ins Gefängnis.

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          Das Berliner Landgericht hat am Donnerstag den 28 Jahre alten Bulgaren Svetoslav S. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. S. hatte im Oktober 2016 im U-Bahnhof Hermannstraße in Berlin-Neukölln unvermittelt und brutal eine ihm unbekannte junge Frau von hinten angegriffen. Nach einem wuchtigen Tritt in den Rücken stürzte die 26 Jahre alte Studentin, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, die Treppe hinab und erlitt Arm- und Kopfverletzungen sowie monatelang andauernde seelische Störungen.

          S. gestand die Tat vor Gericht, doch gab er an, sich an sie nicht erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre und neun Monate Haft wegen schwerer Körperverletzung gefordert, die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe, also weniger als zwei Jahre Haft, vorgeschlagen.

          S. war durch die Veröffentlichung einer Videoaufnahme von der Tat identifiziert worden. Er wurde, nachdem er zunächst untergetaucht war, im Dezember in Berlin festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Zu Beginn des Verfahrens gegen ihn – er musste sich auch gegen den Vorwurf des Exhibitionismus verteidigen – bat er sein Opfer um Entschuldigung. Er habe sich im Video erkannt, sagte er, doch besitze er keine Erinnerung an seinen Akt der Aggression.

          Svetoslav S., der Vater von drei Kindern ist, war für den Prozess psychiatrisch begutachtet worden. Er leide an einer hirnorganischen Störung – sein Intelligenzquotient liege unter 70 und er habe als intelligenzgemindert zu gelten. Die Störung sei zudem durch einen Autounfall vor einigen Jahren schlimmer geworden. Dazu komme seit früher Jugend der Missbrauch von Rauschgiften wie Haschisch und Kokain. In der Tatnacht habe er gemeinsam mit seinen Begleitern Crystal Meth und Alkohol zu sich genommen, sagte S. dem Gericht.

          Dass S. nur eingeschränkt schuldfähig sei, hält der Gutachter für möglich, auch die Staatsanwaltschaft nimmt das an. Er habe seine Aggressionen nicht unter Kontrolle und erlebe starke Stimmungsschwankungen. Die anlasslose Tat im U-Bahnhof, so die Staatsanwältin, habe das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark beeinträchtigt: „Es war ein heimtückischer Angriff“.

          Brutale Taten wie die von Svetoslav S. an öffentlichen Orten führen in Berlin vermehrt zu Diskussionen um eine intensivere Überwachung durch Kameras. Die rot-rot-grüne Koalition kann sich allerdings nicht darauf verständigen. Während prominente Sozialdemokraten durchaus dafür sind, mehr Videokameras zu installieren, verweisen Grüne und Linkspartei auf die Einschränkung von Bürgerrechten unbeteiligter Personen und auf entsprechende Passagen im Koalitionsvertrag: „Der Schutz der Grundrechte steht für die Koalition an oberster Stelle.“ Die Aufnahmen von der brutalen Tat von S. veröffentlichte zunächst die Boulevardzeitung „B.Z.“, erst danach die Polizei. Die Aufnahmen ermöglichten die Identifizierung des Täters und schließlich seine Festnahme bei seiner Rückkehr nach Berlin.

          Ursprünglich war auch gegen die drei Begleiter von S. in der Tatnacht im vergangenen Oktober ermittelt worden, doch wurden sie nicht angeklagt.

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