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Berlin : Urteil: Hoher Migranten-Anteil kein Grund für schlechte Schulnoten

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Zuhören und mitschreiben: Gute Noten hängen nicht vom Ausländer-Anteil ab, sagen die Richter. Bild: dpa

Drei Schüler mit arabischen und türkischen Eltern sind vor Gericht gezogen, weil sie sich vom hohen Migranten-Anteil in ihrer Klasse diskriminiert fühlten. Sie hätten deshalb schlechter abgeschnitten.

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          Berliner Schüler können nicht beanspruchen, dass ihre Klassen nur einen bestimmten Anteil von Einwandererkindern haben. Das hat am Donnerstag das Berliner Verwaltungsgericht entschieden (Az.: VG 3 K 269.12, 3 K 270.12 und VG 3 K 271.13). Die dritte Kammer wies damit Klagen von drei türkisch- und arabischstämmigen Schülern ab.

          Die drei Schüler des Neuköllner Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums hatten sich wegen der hohen Zahl von Mitschülern benachteiligt gefühlt, die Deutsch nicht als Muttersprache haben. Sie hatten damit ihre schlechten Noten im Probejahr begründet. Die Verwaltungsrichter entschieden jedoch, dass durch den hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund keine diskriminierende Situation entstanden sei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.

          Gericht: Schule kann Spielraum nutzen

          Die Schüler sind inzwischen in einem anderen Gymnasium untergekommen. Mit ihrer Klage wollten sie feststellen lassen, warum sie das Probejahr nicht bestanden hatten und ihre Leistungen in sechs beziehungsweise neun Fächern als mangelhaft bewertet wurden. Ihre schwachen Leistungen hatten sie damit begründet, dass 63 Prozent ihrer Mitschüler Nicht-Muttersprachler gewesen seien. Hingegen habe der Anteil bei einer von insgesamt acht Parallelklassen lediglich 13 Prozent betragen. Trotz mangelhafter Noten hätten sie deswegen versetzt werden müssen.

          Die Pflicht, Schüler von deutscher und nichtdeutscher Herkunft gemeinsam zu unterrichten, bedeute nicht, dass Schüler gleichmäßig auf alle Klassen verteilt werden müssten, erklärte das Gericht. Der Schule stehe ein Spielraum zu. In diesem Fall sei auch keine Diskriminierung entstanden, die sich auf die Leistung der Schüler ausgewirkt habe. In einer Klasse mit einem vergleichbar hohen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund habe lediglich ein Schüler das Probejahr nicht bestanden. In der Klasse mit 13 Prozent nichtdeutscher Schüler seien dagegen fünf durchgefallen.

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